Nach neuster Rechtssprechnung kann ein Erststudium als vorweggenommene WBK abgesetz werden.
- Seit WS 2002 studiere ich an einer privaten Fach-
hochschule:
1.)Kann ich jetzt noch für 2002 eine
Steuererklärung einreichen?
2.)Kann ich auch jetzt noch mit der doppelten
Haushaltsführung beginnen, obwohl ich schon seit
2 Jahren den 2. Wohnsitz am Studienort habe und
hier alle Kosten (auch die Verpflegungspauschale)
ansetzen?