Stammdateneingabe: Abrechnungszeitraum abweichend vom kompletten Jahr

  • Hallo in die Runde,


    Ich bin neu hier und habe mir das Programm auch erst kürzlich gekauft.


    Seit April 2021 bin ich Besitzer eines Dreifamilienmietshauses, eine vermietete Wohnung wurde mit übernommen, für die ich nun jezt nach 12 Monaten, Ende März, eine NbK-Abrechnung erstellen muss.

    Die anderen beiden Wohunngen wurden zum 01.09.21 und zum 01.01.22 vermietet.


    Ich habe nun versucht, sämtliche Daten ins Programm einzugeben und bekomme bei der Erstellung einer ( für mich Vorab - ) Abrechnung einige Fehlermeldungen.

    Ich bekomme Fehlermeldungen bei der Erzeugung der Abrechnung, da für den Zeitraum, in dem mir das Gebäude nicht gehörte, keine Nutzung definiert ist. Hier passt meiner Meinung nach keine Vorgabe. Gebäudeübernahme ist z.B. 01.04.21. Welche Nutzung muss ich vor dem 01.04.21 eingeben, um keine Fehlermeldungen zu bekommen?


    Es erscheint in der Abrechnung folgender Fehler:



    "In der Wohneinheit "Wohnung 1. OG " ist für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.03.2021 keine Nutzung definiert.Für eine Wohneinheit muss zu jedem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums eine Nutzung angegeben werden. Ist eine Wohnung nicht vermietet, so ist entsprechend Leerstand oder Selbstnutzung anzugeben.

    Bitte überprüfen Sie die zur Wohnung gehörenden Nutzungen."



    Wie kann man den Abrechnungszeitraum innerhalb eines Jahres manuell, ab Übernahme der Rechte und Pflichten eines Gebäudes, definieren oder anpassen?


    Wenn ich in diesem Fall von Januar bis März Leerstand oder Selbstnutzung angebe, verändern sich die Kosten und die Zuordnung für diesen Zeitraum ist dann falsch, da das Programm dann davon ausgeht, dass ich diese z.B. Grundkosten 01-03 selber trage, da die Whg. leer stand, habe ich aber tatsächlich gar nicht, da es mir nicht gehörte...

    Das Haus verursacht ja trotzdem Kosten, die unterschiedlich getragen werden ob nun Leerstand, Vermietung oder ob es einem anderen Eigentümer gehört.

    Kann man den Abrechnungszeitraum definieren?, bzw. wie kann ich den Abrechnungszeitraum abweichend vom kompletten Jahr, z.B. auf den 01.04.21 definieren ?



    Was muss ich bei den Monaten Januar - März im Programm eingeben, wenn ich das Haus erst ab April übernommen habe? Lasse ich die Felder leer, bekomme ich Fehlermeldungen vom Programm, ( wie ich ihnen unten zitiert habe ! ) Leerstand ist falsch, da das Programm dann falsch berechnet und die Kosten auf das Jahr verteilt und dem Eigentümer zuschiebt, der für diese Monate keine Kosten haben kann, da das Haus nicht ihm gehörte.


    Ich hatte mit dieser Frage mehrfach Kontakt zu Buhl, man schreibt mir aber immer irgendeinen Unsinn... will oder kann meine Frage nicht verstehen.


    Vlt. ist es ganz einfach und Jemand hier kann mir helfen...


    Meiner Meinung nach müsste bei der Objektanlage ganz einfach ein Datum festgelegt werden können, ab wann einem das Haus überhaupt erst gehört...!


    Viele Grüße aus dem Vorharz


    Stephan



  • Vlt. ist es ganz einfach und Jemand hier kann mir helfen...

    Leider nutze ich den Vermieter nicht sondern den Hausverwalter. Bei einigen Punkten hast du eine falsches Datum eingegeben, das ergibt sich aus deiner Schilderung.

    Beigefügt eine Auflistung von FAQ, dort ist das für dein genutztes Programm die Punkte beschrieben.


    Schau mal hier: https://www.buhl.de/shop/faqs?category=3&all=1

  • Seit April 2021 bin ich Besitzer eines Dreifamilienmietshauses, eine vermietete Wohnung wurde mit übernommen, für die ich nun jezt nach 12 Monaten, Ende März, eine NbK-Abrechnung erstellen muss.


    Die anderen beiden Wohunngen wurden zum 01.09.21 und zum 01.01.22 vermietet.

    Du musst grundsätzlich für das ganze Jahr abrechnen - dem Mieter ist es nämlich nicht zuzumuten, zwei Abrechnungen (vom Alteigentümer und von dir) zu prüfen, indem die beiden Abrechnungen addiert werden müssen und dann die Vorauszahlungen gegen gerechnet werden. Du musst dich mit dem Alteigentümer in Verbindung setzen und alle Daten von ihm einfordern.

  • Du musst dich mit dem Alteigentümer in Verbindung setzen und alle Daten von ihm einfordern.

    Genau das muss er nicht. Der Voreigentümer muss die Abrechnung für die Zeit machen, wo er verantwortlich war.


    Daher muss er ab dem 1.4.21 mit seiner Abrechnung beginnen, dafür müssen alle Verbrauchsstände usw. als Grundlage für die weiteren Berechnungen heranziehen.

    Und hier gilt die Regelung, dass er jetzt einen verkürzten Abrechnungszeitraum vom 1.4. - 31.12.21 anwendet. Für 2022 gilt dann die 12 Monatsregelung. So denke ich, wird er seinen Verpflichtungen gerecht.


    Das was vor dem Beginn seiner Objektübernahme war, gibt ihn nichts an.

  • Da ist die Gesetzeslage aber anders! Hier ist derjenige Eigentümer zur Abrechnung für die gesamte Periode verpflichtet, der zum Zeitpunkt der Abrechnung Eigentümer ist. Der "alte" Eigentümer hat eine Mitwirkungspflicht (vergl. hierzu BGH vom 14.9.2000!, Az. III ZR 211/99, GE2000, 1471 = WuM 2000, 606).

  • Ich bekomme Fehlermeldungen bei der Erzeugung der Abrechnung, da für den Zeitraum, in dem mir das Gebäude nicht gehörte, keine Nutzung definiert ist. Hier passt meiner Meinung nach keine Vorgabe. Gebäudeübernahme ist z.B. 01.04.21. Welche Nutzung muss ich vor dem 01.04.21 eingeben, um keine Fehlermeldungen zu bekommen?

    Es geht auch ohne Fehlermeldung



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  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Frage zur Stammdateneingabe - Wie kann ich den Abrechnungszeitraum abweichend vom kompletten Jahr definieren ?“ zu „Stammdateneingabe: Abrechnungszeitraum abweichend vom kompletten Jahr“ geändert.