Hallo zusammen!
Ich bin neu im Forum und habe zwei kurze Fragen:
Ich habe meine ESt-Erklärung für die Jahre 2017, 2019, 2020 abgegeben (ich war nicht verpflichtet). 2018 war ich im Ausland und habe ausschließlich von Ersparnissen gelebt, hatte also keine Einkünfte in D und entsprechend keine Lohnsteuer gezahlt. Allerdings liefen alle Versicherungen weiter (KfZ, Haftpflicht, Krankenversicherung etc.). Jetzt frage ich mich: Könnte ich diese Vorsorgeaufwendungen (etwa 1500 €) noch nachträglich als Verlustvortrag in einer ESt-Erklärung für 2018 angeben und könnten diese dann für die ESt-Erklärung 2021 angewendet werden? Lohnt sich das überhaupt?
Leider kenne ich mich fast gar nicht mit Verlustvorträgen/-rückträgen aus. Ganz herzlichen Dank schonmal!
Liebe Grüße
Frowi