Ebay-Betrug steuerlich geltend machen??

  • Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Ebay. Vor einigen Monaten bin ich als Gesellschafter einer GbR (Gewerblicher Händler im Computerbereich) auf ein interessantes Angebot bei Ebay gestossen: Ein neuer Videobeamer wurde zu einem sehr guten Preis angeboten. Mit meinem Privataccount habe ich das Gerät ersteigert um es für unseren Betrieb (entweder zu betriebl. Präsentationszwecken oder eventuell zum Weiterverkauf) zu verwenden. Allerdings fiel ich auf einen Schwindler herein, der mich um mehrere Tausend Euro erleichterte. Die Frage ist nun: Kann ich diesen Verlust, der durch ein Anzeige bei der Polizei und auch durch die Überweisungsbelege bewiesen werden kann, im Betrieb steuerlich geltend machen? Auf privater Ebene geht dies sicherlich nicht. Da das Gerät aber für den betrieblichen Einsatz bestimmt war, kann ich den Verlust doch im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung berücksichtigen, oder? Ob ich mit oder ohne Ebay betrogen wurde, dürfte dabei doch unerheblich sein - Betrug bleibt Betrug.


    Danke für die Hilfe!

  • Für solche Fälle gibt es keinen § im Steuerrecht.


    "Ein Geschäft ist nur gut, wenn das Finanzamt glaubt,
    dass es schlecht war."