Wasseruhren zuordnen wie mache ich das genau?

  • Hallo, habe seit paar Wochen den Vermieter und versuche das mit den Wasseruhren hin zu kriegen. Irgendwie kriege ich das nicht so hin wie ich das haben möchte.

    Wir haben ein Haus mit einer Mietswohnung drin.

    Für die Mietswohnung haben wir drei Kaltwasseruhren und zwei Warmwasseruhren.

    Dann noch zwei Gartenwasseruhren, die nur wir benutzen.

    Eine Hauptwasseruhr und eine Wasseruhr vor der Heizung zur Ermitlung der gesamten Warmwasserverbrauchs.

    Bis 2020 haben wir die Nebenkosten über ein Dienstleister immer gemacht.

    Für die Mietswohnung habe ich das mit dem Kaltwasser hin gekriegt soweit.

    Problem was wir habe ist das ich für unsere Wohnung keine Wasseruhren habe. Kann ich da eine Virtuelle erstellen? Und wie genau mache ich das?

    Mit dem Abwasser klappt das auch nicht wirklich.

    Heizung und Wassererwärmung macht noch der Dienstleister.


    Wäre schön wenn mir da einer Helfen könnte.


    MfG


    Sascha

  • Für die Mietswohnung haben wir drei Kaltwasseruhren und zwei Warmwasseruhren.

    Dann noch zwei Gartenwasseruhren, die nur wir benutzen.

    Eine Hauptwasseruhr und eine Wasseruhr vor der Heizung zur Ermitlung der gesamten Warmwasserverbrauchs.

    Ich versuche einmal da etwas zu beschreiben. Wenn du 2 Gartenwasserzähler hast gehe ich davon aus, dass die beiden für Gartenbewässerung eingesetzt sind. Wenn nur dafür, sind diese deinem Wasserlieferanten genannt worden, denn dann brauchst du keine Abwasserkosten zu bezahlen. Das solltest du klären.

    Dann gibt es für die Mieter alle Zähler sowie einen vor der Heizung als Gesamtwarmwasserzähler, wenn es auch Kaltwasserzähler vermutlich ist, hier geht es um die Eichfrist.

    Dann dürfte nach meiner Auffassung nur noch ein Kaltwasserzähler für deine Wohnung fehlen, richtig? Nur dann, wenn ein Wasserzähler fehlt (bei zwei geht das nicht mehr) kannst du einen virtuellen Zähler einsetzen, musst den aber mittels Messdifferenzmessung einen Verbrauchswert eintragen.

    Du kannst nicht sagen, Hauptzähler abzüglich Verbrauch der eingebauten Zähler ergibt den Verbrauch dieses virtuellen Zählers. Dann stimmt deine Berechnung nicht.


    Habe ich das aus deiner Schilderung richtig erkannt?

  • Hallo errjot,
    die Gartenwasseruhren sind bei den Stadtwerken gemeldet und brauche da kein Abwasser drauf bezahlen.

    Die Wasseruhr für den Gesamtwarmwasserzähler ist letztes Jahr erst erneuert worden.

    Uns fehlt wie du erkannt hast die Kaltwasseruhr. Warmwasser ergibt sich ja durch den Gesamtwarmwasserzähler minus Mietwohnung für uns.

    Zumindest hat das der Dienstleister immer so gemacht auch beim Kaltwasser.

    Müsste jetzt nur wissen wie ich das in dem Vermieter, so anlegen kann das es passt.


    MfG


    Sascha

  • Im Warmwasser ist doch Kaltwasser enthalten.

    Ich gehe davon aus, dass der Dienstleister nur die Energieberechnung in den Heizkosten verwendet, was logisch ist, und das gesamte Kaltwasser halt er.


    Gib ihm doch die Information, wie er den Gesamtwarmwasserzähler so eingibt, dass er davon den Verbrauch des Mieters abzieht, um das Gesamtwasser zu berechnen.

    Damit wäre m. E. alles erledigt.

  • ist wie ich das Gartenwasser vom Abwasser kriege.

    Wenn du den Zähler als Allgemeinzähler mit dem Umlageschlüssel Wohnfläche setzt, wird dafür kein Abwasser berechnet, du gibst einfach die Abwasserkosten ein.

    So wird es beim HV gemacht, beim Vermieter weiss ich es nicht.

  • Guten Morgen,

    ich bin neu im Forum, aber ich habe das gleiche Problem.

    Leider habe ich die Lösung immer noch nicht verstanden.

    Ich habe ein Objekt mit 4 Wohnungen. Eine bewohne ich selbst.

    Ich habe für alle Wohnungen Kaltwasserzähler.

    Die Abrechnung hat in der Vergangenheit mit Wiso Vermieter gut funktioniert.

    Letztes Jahr habe ich einen Gartenwasserzähler, der hinter meinem Kaltwasserzähler sitzt, bekommen.

    Für den Gartenwasserzähler bezahle ich keine Kanalgebühren.

    Ich habe schon viele altenative Eingaben vorgenommen. Ich bekomme es einfach nicht hin.

    Wer kann mir helfen?


    Danke

  • Also, ich habe keine Lösung gefunden abrechnungstechnisch. Da das Abwasser schon ein Abzug vom Gartenwasser hat, kann man das nicht weiter umlegen, da der Mieter dann auch davon profitiert. Es sei denn, es ist so gewollt.

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  • Letztes Jahr habe ich einen Gartenwasserzähler, der hinter meinem Kaltwasserzähler sitzt, bekommen.

    Für den Gartenwasserzähler bezahle ich keine Kanalgebühren.

    Im Hausverwalter lege ich einen solchen Zähler - auch ich habe die gleiche Situation, dass nach meinem Kaltwasserzähler ein Gartenwasserzähler installiert ist , siehe Bild - an und muss ihn als Gartenwasserzähler installieren ,denn dann wird der Verbrauch über die Wohnfläche abgerechnet.


    Und so sieht es im Hausverwalter aus:


  • In dem Beispiel geht es nur um Kaltwasser.

    Unsere Verbandsgemeinde Wasserwerke fragt die Zählerstände ab, also Haupt- Gartenwasserzähler, und berechnet dann den Wasserverbrauch komplett und das Abwasser abzüglich Gartenwasser dann dafür die Summe.


    Und da der Gartenwasserzähler NICHT nach Verbrauch sondern Wohnfläche abgerechnet wird, fallen dort auch keine Abwassergebühren an.

  • Hast Du nicht verstanden. Die Abwassergebühren sind minimiert. Über die Wohnfläche bezahlt der Mieter trotzdem die minimierten Abwwasserkosten, die eigentlich der EG Wohnung zu gute kommt, für das Gartenwasser. Oder verstehe ich das falsch ?

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  • Oder verstehe ich das falsch ?

    Vermutlich wir alle. Da ich deutschlandweit Abrechnungen mache, du würdest dich wundern, welche verschiedene Vorgaben es dort gibt.


    Daher müsste man eine Abrechnung sehen um zu beurteilen, wie es im speziellen dort berechnet wird.


    Ein (mein) Beispiel: Bei uns wird vom Gesamtwasserverbrauch 10% Abwasserverbrauch abgezogen. Hei0t bei einem Verbrauch vom 100 m³ werden dafür die vollen Wasserkosten berechnet. Für das Abwasser werden dann 10% abgezogen und von den verbleibenden 90 m³ wird dann Abwasserkosten berechnet.

    Hat man aber einen Gartenwasserzähler eingebaut, dann muss man den anmelden, dann braucht man nur für den Verbrauch des Zählers kein Abwasser zu bezahlen.

    Daher sollte erst einmal geklärt werden, wie es dort auf dem Wasserbescheid aussieht. Und wie ein Abwasserzähler - wie bei meinem Muster oben, wobei es mein Zähler ist - eingerichtet wird, dass dieser mit seinem Zähler verbunden wird, das kann ich im HV sagen und zeigen, beim Vermieter nicht.