Behindertenpauschbeträge
- wolfgang roderich
- Unerledigt
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Alles richtig, da unterschiedliche Angaben zu der Frage, ob die Behinderung zur Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat. Das war bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2020 Voraussetzung und musste ggf. durch eine Bescheinigung des Versorgungsamtes entsprechend nachgewiesen werden.
Ab Veranlagungszeitraum 2021 hat der Gesetzgeber das geändert und diese zusätzliche Voraussetzung ist entfallen.
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer-Sparbuch verschoben.