Berufsbegleitend Studieren/Fortbildung -> HomeOffice Pauschale?

  • Guten Abend zusammen,


    ich bin mit meiner Steuererklärung fast durch und ich habe da noch eine Frage.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ich komme mit der Eingabe der Daten nicht klar bzw. verknote da meine Gedankengänge.


    Ich bilde mich seit Ende November bei der IHK fort. Die Fortbildung findet Samstags von 8-15 Uhr statt. Montag bis Freitag gehe ich normal arbeiten. Die Fortbildung steht in direktem Zusammenhang zu meinem Job. Ursprünglich als Präsenz-Veranstaltung angesetzt, ist sie aufgrund der Corona-Lage in den "Online-Modus" versetzt worden.

    Dementsprechend bleiben die Fahrten aus. Die Fahrten hätte ich über die Werbungskosten (Werbungskosten > Auswärtstätigkeit/Reisekosten) angegeben.


    Bei einem geänderten Unterricht (Präsenz -> Online) gibt es den Hinweis des Programms, die Tage bei der Homeoffice-Pauschale anzusetzen.


    Mein Gedankengang dazu war dann - wie vorgeschlagen - die im Jahr 2021 absolvierten Online-Termine (3 Stück) bei der Zahl der Homeoffice-Pauschale zu ergänzen. Ich bekomme dann jedoch prompt die Meldung, dass ich bei den Werbungskosten nur 71 Tage angegeben habe und 74 > 71 ist.


    Das ist auch korrekt - für meinen Arbeitgeber war ich im Jahr 2021 71 Tage im Homeoffice.

    Kann ich hier somit einfach bei den Werbungskosten die Zahl von 71 auf 74 erhöhen? Wenn das nicht der richtige Weg ist, gibt es eine alternative Lösung?


    Vielen Dank für die Beantwortung und Hilfestellung!


    Schönen Abend



    Maxi

  • Du warst aber doch 74 Tage im Home-Office und die Weiterbildung hängt mit deinem Job zusammen - also warum nur 71 Tage angegeben?

    • Offizieller Beitrag

    Du warst aber doch 74 Tage im Home-Office und die Weiterbildung hängt mit deinem Job zusammen - also warum nur 71 Tage angegeben?

    Weil das mit dem Reiter zu den Fahrten Wohnung <-> 1. Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale) abgeglichen wird? :/

    • Offizieller Beitrag

    Das "hakt" ja dann nur, wenn man die Samstage nicht angegeben hat

    Es wird haken bei 5-Tage-Woche. ;)


    Und im Zweifel hat er ja nach neuster Rechtslage auch sogar zwei erste Tätigkeitsstätten (wie ja auch schon beim Studium), wenn die beruflich veranlasste Fortbildung auf eine gewisse Dauer angelegt ist.


    Aber bei 3 x 5€ x Grenzsteuersatz wäre meine Erklärung schon längst beim FA. :)