Hallo,
ich habe mir mal im Abfindungsrechner vom WISO Steuersparbuch meine Abfindung über die Einkommensteuer ausrechnen lassen.
Danach wird mit und ohne Steuerermäßigung derselbe Betrag für Lohnsteuer angesetzt, aber ohne Steuerermäßigung 2346€ weniger Solidaritätszuschlag.
Somit bleiben in meinem Berechnungsbeispiel netto
- 69.464,35€ mit Steuerermäßigung
- 71.810,47€ ohne Steuerermäßigung
Der Arbeitgeber hatte nach der Fünftelregelung (mit Steuerermäßigung) versteuert.
Prüft das Finanzamt, welcher Ansatz günstiger ist und wendet ihn an oder muß ich im WISO Steuersparbuch irgendwo intervenieren, daß ich diesbezgl. ohne Steuerermäßigung veranlagt werden will?
Gruß winterlong