Umsatzsteuererklärung: Fehler bei "Steuerfreie Umsätze" - Reverse Charge nach §13b

  • Hallo Zusammen,


    ich versuche gerade über WISO steuer:Web meine Umsatzsteuererklärung für 2021 zu machen.

    Dabei habe ich im letzten Jahr (Affiliate)- Einnahmen über das Amazon Partnerprogramm erzielt.

    Da die Rechnungsaddresse von Amazon in Luxemburg ist, habe ich keine Umsatzsteuer ausgewiesen und somit nur den Nettobetrag angebenem mit dem Vermerk:

    "Bei den oben genannten Leistungen handelt es sich um Leistungen im Sinne des § 13b UStG. Es liegt eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) vor."

    Möchte ich diese Einnahmen nun angeben, so bin ich im Menüpunkt
    Umsatzsteuererklärung > Innergmeinschaftlicheer Erwerb / Stuerfreie Umsatäze > Leistungsempfänger als Steuerschulder


    Gebe ich nun bei meinen Umsatz ein ohne und belasse den Punkt "Steuer" bei 0,00€, so erhalte ich eine Fehlermeldung.
    Warum verlangt die Software, dass ich bei Steuer etwas eintrage, wenn es sich um "Steuerfreie Umsätze" handelt?
    Oder muss ich meien Einnahmen wo anders eintragen?





    Vielen Dank schon mal.

    Grüße

  • Hallo chacky33,


    ich hatte exakt dieselbe Frage!


    Lösen konnte ich das Problem, indem ich in meinen EÜR-Buchungen für jene Rechnung als Sachkonto 8337 angegeben habe, (Erlöse Leistungen nach §13b). Dann habe ich alle Werte nochmal in die Umsatzsteuererklärung übernommen, (s. Screenshot1). (Klar, damit löschst Du Dir natürlich alle Werte, die Du hier schon eingetragen hattest.) Aber: (s.Screenshot2) Jetzt taucht diese Rechnung automatisch im Bereich "Ergänzende Angaben zu Umsätzen" auf, ohne Fehlermeldung.


    Ich hoffe, das hilft Dir.

    Gruß, Chris444


  • ZM nicht vergessen! Sonst kommt die Aufforderung vom Bundesamt für Steuern. Dazu benötigt man die UStID von Amazon.

  • Das ist die Zusammenfassende Meldung, über die alle Umsätze in EU-Länder an das BZSt zu melden sind.

  • Affiliate Einnahmen von Amazon fallen nicht unter diesen Punkt bei Wiso (§ 13 Abs. 1 UStG).

    Dort müssen Angaben gemacht werden, sofern du Steuerschuldner wärst. Das ist bspw. der Fall, wenn du Leistungen aus dem EU Ausland in Anspruch nimmst. Bspw. das Schalten von Werbung auf Facebook. Facebook sitzt in Irland und stellt eine Netto Rechnung aus.

    Dort gibst du dann den Betrag bzw. alle Beträge dieser Netto Rechnungen ein, von Leistungen die du im EU Ausland Anspruch genommen hast.
    Die Umsatzsteuer dafür musst du selbst berechnen und eingeben und dann entsprechend abführen.

    Für Affiliate Einnahmen von Amazon, also Leistungen die du an Amazon erbringst, führt Amazon in Luxemburg die Steuern nach dem Reverse Charge Verfahren ab.

  • Sofern im 2. Bild bei § 13b Abs. 5 UStG die 900 EUR Amazon Affiliate Einnahmen sind, sind die dort falsch verortet.

    Bei § 13b UStG geht es u.a. um Leistungen, die man als Unternehmer aus dem EU-Ausland bezogen hat und daher in dem Fall Steuerschuldner ist.

    Für Affiliate Einnahmen von Amazon, also Leistungen die du an Amazon erbringst, führt Amazon in Luxemburg die Steuern nach dem Reverse Charge Verfahren ab.

    Für Amazon Affiliate Einnahmen muss man keine Umsatzsteuern abführen. Habt ihr das dennoch getan, habt ihr Geld verschenkt.

  • Und bei allem nicht vergessen: alle über § 18 UStG erfassten Umsätze sind in deiner ZM (Zusammenfassenden Meldung) an das BZSt gesondert zu melden mit der UStID des Kunden

    Was genau meinst du mit über § 18 UStG erfassten Umsätze?

    Meinst du § 18b UStG?

    Da gilt für Kleinunternehmer (mit Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG) die Ausnahme des § 18a Abs. 4 UStG: "Die Absätze 1 bis 3 [von § 18a UStG] gelten nicht für Unternehmer, die § 19 Abs. 1 anwenden".