DBA Österreich Deutschland - Anrechnungsmethode

  • Hallo zusammen,


    ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2020 eingereicht und anscheinend einen Fehler bei der Eingabe gemacht. Ich weiß, dass für meinen Fall die Anrechnungsmethode gilt (Pilot, Arbeitgeber in Österreich, Zweitwohnsitz auch, Hauptwohnsitz allerdings in Deutschland). Doch wie gebe ich die richtig im WISO Steuer Sparbuch ein? An folgender Stelle habe ich es eingetragen:


    Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre --> Besonderheiten bei Arbeitnehmern (dort "Ja" bei "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ (Anlage N-AUS) --> Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer


    Ich denke da liegt der Fehler, aber wie ist es korrekt? Ich hoffe hier kann mir wer weiter helfen.


    Vielen Dank und liebe Grüße,


    Manuel :)

  • Wo hast du denn die Eingaben zu Gehalt, abgezogenen Steuern etc. gemacht - erst nach den Fragen zum DBA oder schon am Anfang unter "Lohnsteuerbescheinigung"?

  • Hi,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort und sorry für meine späte Rückmeldung.

    Bei Lohnsteuerbescheinigung habe ich für mich nichts eingetragen, erst später bei "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" und dort dann "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer"



    Liebe Grüße,

    Manuel

  • Das ist dann schon die richtige Stelle - allerdings gibt es da ja dann weitere Masken, die ausgefüllt werden müssen. Da kommt man leicht in ein falsches Feld. Wenn du magst, kannst du hier noch Fotos hochladen (Zahlen schwärzen, gehen niemanden etwas an oder einen fiktiven Fall anlegen).

  • Sehr gerne, hier kommen ein paar Übersichten:





    Ich denke bis hier passt alles und dann kommt die Maske, in der ich Fehler gemacht habe:





    Vielen lieben Dank schonmal für deine Hilfe!


    Liebe Grüße,

    Manuel

  • Warum hast du bei der Frage nach Unterbrechungen bejaht? Hast du zwischenzeitlich auch in einem anderen Land gearbeitet? Oder war das "nur" Urlaub? Dies könnte nämlich dein Fehler sein. Wenn du das ganze Jahr in Österreich gearbeitet hast und keine andere Tätigkeit z. b. in Deutschland hattest, wird diese Frage nach Unterbrechnung verneint.

    Wobei es für Piloten ja auch Sonderregelungen gibt - diese kenne ich nicht im Detail. Das könnte hier auch eine Ursache sein. Ob es hier Ausnahmen im DBA Österreich gibt (wegen der Zeiten, in denen du nicht über österreichischem Gebiet bist), weiß ich nicht. Du solltest hier einen Lohnsteuerhilfeverein (oder steuerliche Beratung) fragen - das ist nicht gerade der Standardfall für ein DBA-Einkommen.