Hallo,
bisher habe ich für meine EÜR meist auf das Konto "Bank" geführt.
Jetzt habe ich gehört, dass es für die EÜR das spezielle Gegenkonto 1693 gibt,
dort könne alles verbucht werden.
Ist das so richtig? Braucht es keine anderen Konten?
Siehe hier:
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine Auswertung, der das reine Zufluss-/ Abflussprinzip (§ 11 EStG) zu Grunde liegt. Buchen Sie mit Verbindlichkeitskonten, weichen Sie davon ab.