Hi,
ich habe alle meine Daten aus der Steuererklärung 2020 übernommen und auch die Steuer-Automatik verwendet, um jetzt meine Steuererklärung 2021 zu machen.
Unter dem Reiter:
Allgemeine Ausgaben -> Altersvorsorge- und Rentenversicherungen -> Riester-Verträge -> Einnahmen
Wurden die Eingabefelder "Beitragspflichtigen Einnahmen 2020 im Sinne der deutschen Rentenversicherung"- sowie "Tatsächliches Entgelt 2020 (Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld, Beschäftigte in Altersteilzeit ...) automatisch ausgefüllt.
Was mich hier verwundert ist der im Titel genannte Hinweis "Riester-Verträge: Tatsächliches Entgelt darf nicht in Beitragspflichtigen Einnahmen enthalten sein". Ich wüsste nicht, wieso der Hinweis überhaupt auftaucht, da dies von der Automatik übernommen wurde. Ich habe also meine Lohnsteuerbescheinigung 2020 rausgeholt.
Der Wert in Zeile 3 ("Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10.") entspricht dem ersten Feld "Beitragspflichtigen Einnahmen 2020 im Sinne der deutschen Rentenversicherung"
Der Wert in Zeile 15 ("(Saison-)Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag") entspricht dem zweiten Feld "Tatsächliches Entgelt 2020 (Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld, Beschäftigte in Altersteilzeit ...").
Wie ich das verstehe, ist also alles richtig eingetragen. Wurde ja auch automatisch so gemacht. Aber warum der Hinweis, versteh ich vielleicht was falsch und ich muss eventuell noch Werte abändern?
Danke für Eure Hilfe.