Depotübergreifende Verlustverrechnung im Rahmen der Veranlagung

  • Hallo,


    ich habe Depots bei mehreren Banken.

    Ich möchte "Gewinn aus Aktienveräußerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten", die bei einer Bank mit "Sonstigen Verlusten" dort verrechnet wurden, stattdessen mit dem bereits im Vorjahr festgestellten "Verlustvortrag aus Aktienverkäufen" verrechnen, um den Verlusttopf "Sonstiges" wieder in entsprechender Höhe freizubekommen.


    Geht das mit WISO Steuer-Sparbuch 2022? Korrektur der bescheinigten Kapitalerträge zu beantragen reicht vermutlich nicht aus, da das Finanzamt den "Gewinn aus Aktienveräßerungen vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten" offenbar lt. den Formularen nicht erfährt?

  • Hast du denn im Vorjahr einen Bescheid zur gesonderten Feststellung des Verlustvortrages auf den 31.12.2020 erhalten? Nur dann kann verrechnet werden mit Gewinnen aus 2021. Zwischen den Depots gibt es ein Verfahren, das bis zum 15.12. des Jahres beantragt werden muss.

    Du gibst im Steuersparbuch deine Gewinne und Verluste je Depot ein (für jedes Depot musst du ja die Steuerbescheinigung ausfüllen). Den Verlustvortrag aus dem Vorjahr übernimmt das Steuersparbuch aus der Vorjahreserklärung (sofern du diese mit dem Steuersparbuch erstellt hast).

  • Ja, es besteht ein entsprechender Feststellungbescheid aus dem Vorjahr.

    Die Frage ist, ob das Programm im oben beschrieben Fall tatsächlich eine entsprechende Verrechnung automatisch vornimmt bzw. vornehmen kann? Dafür ist es notwendig, die in der Steuerbescheinigung als "nur nachrichtlich" ausgewiesenen "Aktienverluste vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten" zu kennen.


    Nun war meine Überlegung, daß möglicherweise der "Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts" das richtige Mittel ist, denn in der Hilfe heißt es u.A.: "bietet sich die Überprüfung u.A. in folgenden Fällen an: Ein nicht ausgeglichener Aktien-Verlustverrechnungstopf soll mit positiven Erträgen aus Aktienverkäufen eines anderen Kreditinstitutes verrechnet werden"


    Allerdings scheint das doch nicht das Mittel der Wahl zu sein, denn dem Finanzamt scheinen die o.g. "Aktienverluste vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten" überhaupt nicht vorzuliegen (zumindest tauchen sie auf den Formularen nicht auf) und es kann dementsprechend die Steuer nicht neu verrechnen.


    So lange ich nur mit den Salden aus den Steuerbescheinigungen rechne, ist eine korrekte Rechnung nicht möglich, da die Banken innerhalb des Depots bereits verrechnet haben und nur die Salden (nicht nur nachrichtlich) in der Steuerbescheinigung stehen.


    Beispiel (vereinfacht):

    Bank1:

    Gewinn aus Aktienverkäufen: 2.000€

    Verluste aus Aktienverkäufen: 1.000€

    Gewinn Sonstiges: 500€

    Verluste Sonstiges: 2.000€


    Die Bank weist nun in Ihrer Steuerbescheinigung aus:

    Kapitalerträge gesamt: 0

    nur nachrichtlich: Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinn des §20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des §20 Abs 2 EStG: 1.000€


    In diesem Beispiel gab es insgesamt einen Verlust i.H.v. 500€. Die Bank verrechnet erst die Aktiengewinne und -Verluste, dann übrigbleibende Aktiengewinne mit einem vorhandenen Verlust bei den sonstigen Erträgen.


    Bank2:

    Verluste aus Aktienverkäufen: 1.000€

    Gewinn Sonstige: 1.500€


    Die Bank weist in Ihrer Steuerbescheinigung aus:

    Höhe der Kapitalerträge: 1.500€


    Mit diesen Daten aus den Steuerbescheinigungen errechnet offensichtlich WISO-Steuer und vermutlich auch das Finanzamt nun:


    Steuer auf Kapitalerträge i.H.v. 1.500€.


    In der Gesamtbetrachtung ergibt sich allerdings folgende Rechnung. Sobald die Aktiengewinne mit vorhandenen Aktienverlusten verrechnet werden und dadurch der Verlusttopf "Sonstiges" wieder frei wird für die "Sonstigen" Gewinne:


    Gewinn aus Aktienverkäufen: 2.000€

    Verluste aus Aktienverkäufen: 2.000€

    Gewinn Sonstige: 2.000€

    Verluste Sonstiges: 2.000€


    Ergebnis: Einkünfte sind nun insgesamt Null, es fällt keine Kapitalertragssteuer mehr an.

  • Die Verrechnung ist ja auch zunächst einmal bei der Bank - diese müssen "Verlustverrechnungstöpfe" führen für jedes Depot. Und solange die Töpfe Verluste ausweisen, wird die Bank Gewinne damit verrechnen.

    Wenn du dies nicht willst, musst du der Bank bis 15.12. mitteilen, dass die Verluste auf eine andere Bank übertragen werden sollen.

    Die Verluste, die vom Finanzamt festgestellt werden, können nur "Altverluste" sein oder solche, die nicht von deutschen Banken in Verlusttöpfen geführt werden. Für die Verrechnung sind ja dann auch nur Gewinne geeignet, die von einer Bank in der Jahressteuerbescheinigung aufgeführt werden - diese bekommst du zugesandt, es geht nichts an das Finanzamt.

  • Ein Hinweis auf die Verlustbescheinigung hilft hier leider nicht weiter, denn ich hätte ja bereits einen entsprechend festgestellten Verlust aus Aktienverkäufen, gegen den verrechnet werden könnte.


    Ich habe meine Rechnung am folgenden Beispiel nochmal überarbeitet:


    Bank1:

    Verluste Aktien: €1.000

    Gewinne Sonstiges: €1.000

    ==> Kapitalerträge i.H.v. €1.000, Verlustbescheinigung Aktien i.H.v. €1.000 möglich


    Bank2:

    Gewinne Aktien: €1.000

    Verluste Sonstiges: €1.000

    ==> keine Verlustbescheinigung möglich, stattdessen Kapitalerträge i.H.v. 0€


    Wenn ich diese Werte so verwenden würde, fiele Kapitalertragssteuer auf €1.000 an oder kann WISO auf den verlustbescheinigten Betrag oder den festgestellten, vorgetragenen Verlust verrechnen?

    Wie kann ich mit dem WISO-Steuer-Sparbuch 2022 eine entsprechend korrigierte Kapitalertragssteuererklärung abgeben?


    Denn Gesamt:

    Verluste Aktien: €1.000

    Gewinne Aktien: €1.000

    Verluste Sonstiges: €1.000

    Gewinne Sonstiges: €1.000

    ==> Kapitalerträge i.H.v. €0


    Die grundsätzliche Thematik wird auch hier beschrieben: (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt)

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.