Hallo zusammen,
ich habe wie jedes Jahr meine Steuerdaten in das Wiso-Sparbuch eingegeben und eine entsprechende Berechnung erhalten, wobei mir durch die Software eine Einzelveranlagung vorgeschlagen wurde. Diese ergab auch nach der Berechnung eine höhere Rückerstattung durch das Finanzamt, weshalb die Einzelveranlagung per Elster und Zertifikat an das FA übermittelt wurde. Die Günstigere Variante der Einzelveranlagung hat sich durch die im Jahr 2021 notwendige Kurzarbeit und Homeoffice ergeben.
Leider habe ich übersehen, dass ich den für die Zusammenveranlagung verfügbaren Sparerpauschbetrag in voller Höhe von 1.602 Euro bei einem Ehepartner ausgeschöpft habe, wobei die darüber hinausgehenden Beträge jeweils automatisch durch die Bank abgeführt worden sind.
Durch die Einzelveranlagung ist hier natürlich der maximale Sparerpauschbetrag um das doppelte überzogen und soll nun nachberechnet werden. Durch diese Berechnung ist nun jedoch wieder die Zusammenveranlagung günstiger, weshalb sich mir nun die Frage stellt, ob es möglich ist, dass die Einzelveranlagung zurückgenommen und durch eine Zusammenveranlagung ersetzt werden kann und wie dies erfolgen muss (Brief, Einschreiben oder einfach per Wiso-Sparbuch)?
Ein Bescheid ist bisher durch das FA noch für keinen Ehepartner ergangen. Ich hoffe, dass die hier mitlesenden Fachleute mir einen entsprechenden Rat geben können, wie die Einkommensteuererklärung geändert werden kann.
Viele Grüße
P. Ulrich