Hallo,
meine Frau und ich haben bei Zusammenveranlagung eine vermögensverwaltende GbR mit dem ausschließlichen Zweck Vermietung. Laut Steuerberater kann ich eine Vereinfachungsregel nutzen und die Anlage V unserer Steuererklärung ausfüllen. Wir haben in der GbR die Aufteilung 100 / 0 gewählt. Nunlässt aber das Programm in der Anlage V nit einen Anteil von 99,9% zu. Wie kann ich dann hier den korrekten Wert hinterlegen?
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung bzw. Anpassen den Feldes.
Gregor Kuhl