Steuern Grundstücksverkauf

  • Hallo und Guten Morgen zusammen,


    folgender Fall, mein Bruder und ich wollen ein Grundstück verkaufen, wir haben es von unseren Eltern geerbt.

    Vater 2010 verstorben, Mutter 2016 verstorben.

    Das Grundstück hat mein Vater 1995 erworben.

    Fallen beim Grundstücksverkauf Steuern an, bzw. muss man den Verkauf bei der Steuererklärung angeben?


    Gruß Paul

  • Es gibt die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Gebäuden. Wobei ihr als Erben in die Fußstapfen Eurer Eltern tretet und somit das Anschaffungsjahr der Eltern gelten sollte.


    Genaues kann und darf euch aber nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen. Steuern fallen an - nämlich Grunderwerbsteuer und die wird nach neuem Recht aufgeteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Einkommensteuer hängt davon ab, ob noch Spekulationsgewinn oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei Gebäuden. Wobei ihr als Erben in die Fußstapfen Eurer Eltern tretet und somit das Anschaffungsjahr der Eltern gelten sollte.


    Genaues kann und darf euch aber nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen. .....
    Einkommensteuer hängt davon ab, ob noch Spekulationsgewinn oder nicht.

    Wäre auch meine Antwort gewesen, insbesondere der Hinweis auf die steuerberatenden Berufe. Reine Erbfälle wären unproblematisch. In dem Moment, in dem weichende Erben abgefunden wurden bzw. ansonsten Ausgleiche geleistet wurden, ist man im Bereich des teilentgeltlichen Erwerbs und somit eines eigenständigen Anschaffungsvorgangs mit ggf. auch eigenständigen Rechtsfolgen.