Entfernungspauschale und Semesterticket

  • Hallo zusammen,
    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung mit WISO Steuer:Web und habe eine Frage betreffend Semesterticket und Entfernungspauschale:


    Kurz zum Hintergrund: Es geht um das Jahr 2019, in dem ich als Master-Student in Vollzeit eingeschrieben war und nebenher noch gearbeitet habe (20 Std./Woche). Der Semesterbeitrag betrug ca. 307 EUR, davon entfielen ca. 194 EUR auf das Semesterticket, von welchem man sich nur in Ausnahmefällen befreien konnte (betrifft mich m.E. nicht). Ich habe für die Fahrten zur Uni und zur Arbeit i.d.R. öffentliche Verkehrsmittel genutzt, die vollständig über das Semesterticket abgedeckt waren, und somit keine zusätzlichen Fahrtkosten gehabt.


    Zunächst mal stellt sich die Frage, ob man hier trotz Semesterticket die Entfernungspauschale ansetzen kann. Dazu las ich an einigen Stellen im Internet, dass das durchaus gehe würde: man müsse zwar beides angeben, aber es würde dann "automatisch" der größere Betrag ausgewählt. Wo genau die jeweiligen Beträge in WISO Steuer:Web einzugeben sind, wurde allerdings nicht erläutert.


    Da es sich um ein Master-Studium (also Zweitstudium) handelt, habe ich beide Semesterbeiträge abzüglich Semestertickets unter Fortbildungskosten eingetragen. Für die Entfernungspauschale habe ich zwei neue Einträge angelegt, einmal für die Fahrten zur Uni, einmal für die Fahrten zum Job. Nun gibt es bei der Entfernungspauschale noch eine Eingabemaske "Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel": Sind hier die Beträge für die Semestertickets einzugeben?

    • Offizieller Beitrag

    So ähnlich hast Du doch schon in Deinem anderen Thread Fahrtkostenberechnung über Entfernungspauschale: Semesterferien = "Urlaubstage" oder "Zusätzliche Abwesenheitstage"? nachgefragt und das dann als für Dich erledigt gekennzeichnet.


    Du solltest zudem überlegen, warum es wohl Entfernungspauschale heißt. Nicht umsonst habe wir das schon in anderen Threads erwähnt und erläutert. Und auch in Deinem anderen Thread habe ich extra auf die Anwesenheitstage hingewiesen und nicht das genutzte Verkehrsmittel erwähnt.


    Nun gibt es bei der Entfernungspauschale noch eine Eingabemaske "Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel": Sind hier die Beträge für die Semestertickets einzugeben?

    Grundsätzlich ja, deshalb wird ja nach tatsächlichen Kosten von z.B. ÖPNV gefragt.

  • So ähnlich hast Du doch schon in Deinem anderen Thread Fahrtkostenberechnung über Entfernungspauschale: Semesterferien = "Urlaubstage" oder "Zusätzliche Abwesenheitstage"? nachgefragt und das dann als für Dich erledigt gekennzeichnet.

    Habe ich das als erledigt gekennzeichnet? Das habe ich gar nicht gemerkt, wie soll ich das gemacht haben? Ich habe eigentlich nur gesehen, dass das Häkchen bei "erledigt" gesetzt war, und genau deswegen hier die Frage nochmal gestellt, da ich annahm, dass der andere Thread geschlossen sei. Soll ich den anderen Beitrag, der ja eher eine Zusatzfrage zu dem ursprünglichen Thema war und sich auch ziemlich weit am Ende des anderen Threads befindet, dann besser löschen (falls das noch geht)?


    Grundsätzlich ja, deshalb wird ja nach tatsächlichen Kosten von z.B. ÖPNV gefragt.

    Ja, das hatte ich mir schon irgendwie gedacht, dass die Semestertickets hier einzutragen sind. Dazu sind mir allerdings noch zwei Sachen nicht ganz klar geworden:


    Es gibt ja zwei Einträge zu der Fahrtkostenberechnung über Entfernungspauschale, jeweils für die Fahrten zur Uni und zur Arbeit. Wenn ich die Semestertickets hier an beiden Stellen (Uni bzw. Job) in die jeweiligen Masken "Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel" eingebe, werden die Semestertickets am Ende für den Vergleich mit der Summe der ermittelten Kosten über Entfernungspauschale doppelt berechnet. Ich habe aber nicht vier, sondern nur zwei Semestertickets bezahlt.


    Abgesehen davon waren die Semestertickets, die mir tatsächlich die Fahrten zur Uni ermöglicht haben, die des WS 2018/19 (gültig von 1.10.18 bis 31.3.19), des SS 2019 (gültig von 1.4.19 - 30.9.19) sowie des WS 2019/20 (gültig von 1.10.19 bis 31.3.20), aber nur die letzten beiden habe ich auch in 2019 bezahlt. Entsprechend für die Nebentätigkeit, die nur bis 30.6.2019 lief, haben mir die ersten beiden Semestertickets (WS 2018/19 und SS 2019) die Fahrt zur Arbeit ermöglicht, wobei hier nur das Semesterticket SS 2019 auch im Jahr 2019 bezahlt wurde.

    (WS: Wintersemester, SS: Sommersemester)

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich das als erledigt gekennzeichnet? Das habe ich gar nicht gemerkt, wie soll ich das gemacht haben? Ich habe eigentlich nur gesehen, dass das Häkchen bei "erledigt" gesetzt war, und genau deswegen hier die Frage nochmal gestellt, da ich annahm, dass der andere Thread geschlossen sei.

    Wenn Du schreibst

    Okay, dann werde ich das genau so machen.

    , dann hat das Billy so gesehen und dies für Dich so vermerkt. Das hätte ich ebenso gemacht. Abgesehen davon ist der Thread dann nicht geschlossen, sondern bleibt grundsätzlich offen.


    Es gibt ja zwei Einträge zu der Fahrtkostenberechnung über Entfernungspauschale, jeweils für die Fahrten zur Uni und zur Arbeit. Wenn ich die Semestertickets hier an beiden Stellen (Uni bzw. Job) in die jeweiligen Masken "Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel" eingebe, werden die Semestertickets am Ende für den Vergleich mit der Summe der ermittelten Kosten über Entfernungspauschale doppelt berechnet. Ich habe aber nicht vier, sondern nur zwei Semestertickets bezahlt.

    Und warum sollte man in jede Maske den vollen Betrag eintragen?


    Die Vergleichsberechnung Entfernungspauschale vs. tatsächliche Kosten ÖPNV bezieht sich übrigens auf das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum). ;)

  • Und warum sollte man in jede Maske den vollen Betrag eintragen?


    Die Vergleichsberechnung Entfernungspauschale vs. tatsächliche Kosten ÖPNV bezieht sich übrigens auf das Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).

    Gut, dann interpretiere ich das so, dass nur die Kosten, die auch in 2019 angefallen sind, berücksichtigt werden müssen. Für den Job wäre das dann das Semesterticket SS2019, für die Uni beide Tickets SS2019 und WS2019/20, allerdings wurde das Semesterticket SS2019 für die Fahrten zu Uni und Job benutzt, weshalb dann hier jeweils nur der halbe Betrag einzutragen ist?


    Also:


    Job: 0.5*193,80 (SS2019) + 1.0*193,80 (WS2019/20)

    Arbeit: 0.5*193,80 (SS2019)


    So in etwa?