Hallo Zusammen,
leider finde ich mit der Suche nichts und hoffe Ihr könnt helfen. Ich hätte eine Frage zur Anpassung der AfA (vollvermietetes Haus).
Grundsätzlich gilt ja: Fallen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf von Wohneigentum an und sind die Kosten höher als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, werden sie den Anschaffungskosten hinzugerechnet und einheitlich abgeschrieben. Das ist bei mir der Fall (1. Jahr schon ca. 32%).
Kurz zur Zeitachse:
- Gekauft in 2021,
- begonnen mit der Renovierung, Modernisierung & Instandsetzung in 2021,
- Fertigstellung der Renovierung, Modernisierung & Instandsetzung in 2022.
Meine Frage wäre nun, wie ich die AfA ab 2022 anpasse. Liege ich mit meiner Rechnung (siehe Tabelle) richtig, dass ich den Restbuchwert aus 2021 nehme, die Kosten in 2022 addiere und dann über die angepasste Restnutzungsdauer von 49 Jahre linear verteile? Vielen Dank für Eure Hilfe....