Geldbeschaffungskosten Immobilienkauf

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kleine Frage zum Thema Geldbeschaffungskosten beim Immobilienkauf. Es geht mir dabei lediglich um die Eintragung der Kosten in Wiso Sparbuch. Ich habe letztes Jahr einen Notarvertrag unterschrieben, der den Kauf einer Immobilie umfasst. Dazu sind in 2021 Geldbeschaffungskosten angefallen. Die Zahlungsfälligkeit und der Eigentumsübergang war allerdings erst in diesem Jahr. Im Zeitraum Unterschrift Notarvertrag bis Eigentumsübergang hat der ehemalige Eigentümer die Wohnung bewohnt. Die Wohnung wurde zum Zweck der Vermietung gekauft, was mittlerweile auch der Fall ist. Soweit zum Hintergrund.


    In Wiso Sparbuch habe ich nun unter "Sparer und Vermieter" die Wohnung angelegt, die Daten zur Anschaffung eingetragen (Notarvertrag 2021, Kaufpreisfälligkeit 2022). Im nächsten Schritt soll ich die Flächenangaben zur Vermietung in 2021 sowie die Mieteinnahmen 2021 eintragen. Die Wohnung hat mir in 2021 aber nicht gehört, war nicht vermietet und bewohnt durch den ehemaligen Eigentümer. Daher kann ich hier keine Angaben machen. Wiso nimmt diese Angaben allerdings nicht an, da ich wohl keine Wohnung mit 0m2-Flächenangaben eintragen kann. wenn ich die Fläche eintrage (da sie schon zur Unterschrift Notarvertrag dem Mietzweck diesen sollte), aber keine Mieteinnahmen (hatte ich ja nicht), erhalte ich ebenso einen Fehler. In den Daten zur Anschaffung ist ja eigentlich ersichtlich, dass mir die Wohnung 2021 noch nicht gehört hat. Die Geldbeschaffungskosten sind aber trotzdem angefallen.


    Wie kann ich diese Kosten den angeben, wenn ich die Wohnung gar nicht anlegen kann? Muss ich die Wohnung bzw. die Daten in anderer Form angeben?


    Danke für die Hilfe und viele Grüße

    Encess

  • Der Fall das jmd. eine Wohnung kauft, der Notarvertrag im einen Jahr, der Übergang in anderen Jahr ist, der Voreigentümer noch in der Wohnung gewohnt hat, eine Vermietung noch nicht möglich war und das Wiso all das nicht nimmt bzw. einen Fehler ausspuckt? Nein, das habe ich leider nicht gefunden.

    Wie man Werbungskosten angibt weiß ich ja, aber wie ich mit diesem Wiso-Fehler umgehen soll... Da bin ich leider ratlos.

    • Offizieller Beitrag

    Der Fall das jmd. eine Wohnung kauft, der Notarvertrag im einen Jahr, der Übergang in anderen Jahr ist, der Voreigentümer noch in der Wohnung gewohnt hat, eine Vermietung noch nicht möglich war und das Wiso all das nicht nimmt bzw. einen Fehler ausspuckt? Nein, das habe ich leider nicht gefunden.

    Ich habe nicht umsonst von vorweggenommenen Werbungskosten gesprochen, welche sich vielfältig gestalten können, aber immer auf dieselbe Art und Weise zu lösen sind. Und da haben wir meiner Erinnerung nach auch Screenshots zu eingestellt.


    Wie man Werbungskosten angibt weiß ich ja, aber wie ich mit diesem Wiso-Fehler umgehen soll... Da bin ich leider ratlos.

    Welcher "Fehler"? Bereinigte Screenshots wären hilfreich. Aber vielleicht auch mal sicherstellen, dass es sich nicht um einen Prüfhinweis handelt, den man ggf. gemäß Programmvorschlag behandeln kann.