Guten Tag!
Unsere Tochter wurde im vergangenen Jahr vo neiner Tagesmutter betreut. Die zuständige Behörde hat die Kostenaufstellung erst mit mehreren Monaten Verspätung erstellt. Unser Antrag auf Ermäßigung der Kosten ist nun auch schon seit mehreren Monaten unbeantwortet geblieben - und es wurde angedeutet: bis Oktober wird das auch nichts. Sind die Kosten für die Kinderbetreuung zwingen in dem Jahr in der Steuererklärung aufzunehmen, in dem Betreuung stattgefunden hat, oder erst in dem jahr, wo die Betreuungskosten zu zahlen waren?
Viele Grüße