Hallo,
ich bin Freiberufler und versuche gerade meine Reisekosten zu ermitteln.
Wie ich in der Pressemitteilung vom BFH zum Vorsteuerabzug bei Übernachtungskosten (Nr. 45/00) vom 21.12.00 gelesen habe, kann man sich hier auf das günstigere europäische Umsatzsteuerrecht berufen.
Geht das auch bei Fahrtkosten (Benzinrechnung)?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
GM