Hallo beisammen,
Ich bin Freiberufler (Musiker) und Vorsteuer abzugsberechtigt.
Bin gerade dabei meine Einnahmen und Ausgaben in die EÜR einzugeben und hätte da ein paar offene Fragen.
1. Was muss ich bei der Buchung der Kilometerpauschalen und des Verpflegungsmehraufwands bei Steuer und Geldkonto eingeben?
2. Ich hab eine Rechnung datiert auf 2016, habe diese aber erst 2017 beglichen. Kann ich die trotzdem schon für 2016 als Ausgabe verbuchen?
Soweit ich mich erinnere hat das mein früherer SB so gehandhabt. Zumindest was die Vorsteuer betrifft.
Würde mich über Hilfe sehr freuen,
Viele Grüsse, Bernd