Eintrag Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG im WISO Sparbuch

  • Hallo,

    Mein FA hat vor einigen Jahren einen Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften festgestellt, konkret für Verluste aus Aktienverkäufen. Ich habe diesen bei der Steuerklärung 2021 im Sparbuch eingegeben, weil ich dachte, ich überschreite den Steuerfreibetrag für Kapitaleinkünfte (die Annahme hat sich inzwischen als falsch herausgestellt). Ich habe unter "Sonstige Angaben - Verlustvortrag" den Verlustvortrag eingegeben, und zwar bei "alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte", weil bei "Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien" die Paragraphen-Angabe nicht übereingestimmt hat (dort steht § 20, nicht § 10).

    Zwischen Steuerbescheid vom FA und der Berechnung vom Sparbuch lag die Differenz genau in der Berücksichtigung des Verlustvortrags, die das Sparbuch vermutlich aufgrund meiner Eingabe in dem falschen Eingabefeld fälschlicherweise durchgeführt hat. Daher meine Frage: wo hätte ich den Verlustvortrag korrekt eintragen müssen, damit die Software erkennt, dass der Vortrag nicht berücksichtigt werden muss, das die Kapitaleinkünfte innerhalb vom Freibetrag liegen. Doch in dem Feld "Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien"?


    Vielen Dank für die Erklärung

    madsi

  • Der Verlustvortrag wird - sofern er jährlich fortgeschrieben wurde und damit auch auf den 31.12.2020 festgestellt wurde - vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Den kannst du nicht in der Anlage KAP eintragen. Erforderlich ist aber, dass du mit dem Bescheid für 2020 auch einen Feststellungsbescheid auf den 31.12.2020 über den vortragsfähigen Verlust vorliegen hast. Wenn nicht, musst du prüfen, ob dies noch nachgeholt werden kann, weil alle Jahre seit der ersten Feststellung geändert werden müssten.