Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - Ärzteversorgung

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe folgendes Anliegen und würde mich über jede Unterstützung freuen.


    Und zwar habe ich aktuell vor, meine Steuererklärung für das Jahr 2019 zu vollenden, wobei ich in diesem Jahr als angestellter Arzt tätig war.

    Bei der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2019 mit dem Programm "WISO Steuer" ist mir nun aufgefallen, dass in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter 22b (Arbeitgeberanteil/- zuschuss an berufsständische Versorgungseinrichtungen) und 23b (Arbeitnehmeranteil an berufsständische Versorgungseinrichtungen) jeweils exakt derselbe Betrag vorliegt.

    Die Summe aus beiden Beträgen ist jedoch um 200,- € geringer als der Betrag, den ich von der Ärzteversorgung, der Berufsständischen Versorgungseinrichtung, als vom Arbeitgeber im Jahr 2019 gezahlten Betrag mitgeteilt bekommen habe.

    Welcher Betrag ist nun der Korrekte?


    Zur Veranschaulichungen nenne ich mal die Zahlen:

    1. 22b 6.500,- €

    2. 23b 6.500,- €

    3. Die Ärzteversorung teilt mir mit, dass der Arbeitgeber 13.200,-€ gezahlt hat.


    Muss ich noch einen Betrag unter "Weitere Rentenversicherungen" eintragen? (siehe Dateianhang)

    Also z.B. die Differenz von 13.200 und 6.500 = 6.700,- € ?


    Ich wäre wirklich über jeden Rat dankbar!