Verbuchung Dachrinnenreinigung in der Betriebskostenabrechnung Wiso Hausverwalter 365

  • Wir haben die folgende Herausforderung bei der Verbuchung der Dachrinnenreinigung in der Betriebskostenabrechnung:


    Wir haben ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen. In 8 Mietverträgen ist die Umlage der Dachrinnenreinigung vertraglich vereinbart, in 2 Mietverträgen nicht.


    Die Dachrinnenreinigung wird auf Basis der m² aufgeteilt. Die Kosten betragen € 200.


    Jede Wohnung hat eine Größe von 100 m² und sollte somit € 20 zahlen, mit Ausnahme der zwei Wohnungen bei denen dies nicht vertraglich vereinbart ist. Somit tragen wir als Eigentümer die Kosten von 2 x € 20.


    In der Nebenkostenabrechnung sollten die Gesamtkosten von € 200 erscheinen sowie der eigene Anteil von € 20.


    Wie können wir das umsetzen?

  • BABGHB

    Hat den Titel des Themas von „Verbuchung Dachrinnenreinigung in der Betriebskostenabrechnung“ zu „Verbuchung Dachrinnenreinigung in der Betriebskostenabrechnung Wiso Hausverwalter 365“ geändert.
  • Ich hatte auch die Anforderung bestimmte Kosten nur auf einen Teil der Mieter umlegen zu können. Such mal nach:
    "Einzelne Positionen für bestimmte Mieter weglassen"

    Meine erfolgreiche Umsetzung habe ich so beschrieben:


    Ich glaub ich hab's geschafft, das Stichwort das gefehlt hat, ist "Basiswert". Nachdem ich zu diesem Begriff (mit dem ich zunächst nichts anfangen konnte) in einem anderen Thread Info gefunden habe, hat's geklappt. Ich habe ein neues Umlagekonto und einen neuen Umlageschlüssel (mit Einheit m²) erstellt. Im Umlageschlüssel habe ich als Basiswert die Gesamtwohnfläche eingegeben und der Wohnung, die keine (in meinem Beispiel: Grundsteuer) bezahlt, diesem Umlageschlüssel den Wert 0 m² zugewiesen, der anderen Wohnung die tatsächliche Wohnfläche. Damit wird die Grundsteuer über die Gesamtfläche (Basiswert) umgelegt, aber der Wohnung mit 0 m² Anteil wird 0 EUR verrechnet.


    Vielleicht hilft dir das weiter?

  • "Einzelne Positionen für bestimmte Mieter weglassen"

    Ich glaube, dass das mit der Anforderung, den Gesamtbetrag auszuweisen, nicht funktionieren wird. Man müsste dann als Basiswert 160 statt der 200 angeben. Zudem muss der Restbetrag ja dann der Hausgeldabrechnung des Vermieters belastet werden.

    Wenn also das Haus nur einem Eigentümer gehört, könnte man es über den Weg der Gesamtanzahl lösen. Der dann nicht auf die Mieter verteilte Betrag wird automatisch dem Eigentümer in der Hausgeldabrechnung belastet.

    Sobald mehr als 1 Eigentümer vorhanden ist, funktioniert dieser Weg nicht. Dann würde ich einen Workaround über "Kosten laut Abrechnung" jeweils auf Mieter und Vermieter verteilen.

  • Bei mir funktioniert das wunderbar

    Ja, mit der Grundsteur mag das auch darstellbar sein, da dir als Verwalter die Grundsteuerbescheide der 0qm Wohnungen auch nicht zugehen, sondern dem jeweiligen Eigentümer. Demnach müssen diese Grundsteuerbeträge auch nicht im HV erfasst werden.

    Anders sieht es mit Rechnungsbeträgen aus (wie z. B. die Dachrinnenreinigung), die natürlich vollumfänglich im HV erfasst werden müssen. Hier wird zunächst die Verwaltung "belastet" und holt sich das Geld von den Mietern bzw. Eigentümern "zurück". Wie werden in deinem Prozess die "fehlenden" 40€, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, den jeweiligen Eigentümern belastet? Das erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Das funktioniert nur dann, wenn es nur einen Eigentümer für das Objekt gibt.

    Also ich bin auf das Feedback von BABGHB gespannt. ;)

  • Bei mir geht es um reine Vermietung durch genau einen Eigentümer. Entweder sehe ich es zu einfach oder du zu kompliziert? Was meinst du mit "wird zunächst die Verwaltung belastet"? Das läuft alles über ein Bankkonto des Eigentümers.

  • Hallo BABGHB,


    ist das Mehrfamilienhaus in der Hand eines Eigentümers und müssten die 2x 20€ noch auf bestimmte Miteigentümer augeteilt werden?


    Beste Grüße

    Hallo Speedy_109,


    Ja, ein Eigentümer für alle Wohnungen, keine WEG


    MfG

    Aus Hamburg

  • Ja, ein Eigentümer für alle Wohnungen, keine WEG

    OK, wie gesagt, ist es damit bedeutend einfacher.

    Du buchst die Eingangsrechnung einfach auf das Konto 4051 Dachrinnenreinigung, die standardmäßig auf umlagefähig und Umlageschlüssel 100% Wohnfläche eingestellt sein sollte.

    Dann musst du noch unter Stammdaten-->Wohnungen/Einheiten-->Nicht alle Einheiten besitzen den gleichen Umlageschlüssel


    Bearbeiten und für das Konto 4051 entsprechen den Umlageschlüssel auf 0% setzen.

  • Vielen Dank für euer Feedback.

    Ich habe es versucht und bin gescheitert, aber ich werde es wieder versuchen. Ich bin jetzt für ein paar Tage auf Reisen und werde es Ende nächster Woche versuchen und euch wissen lassen, wie es läuft.

  • Vielen Dank für die Ideen von allen, die zu diesem Thema beigetragen haben. Wie von "aspera" beschrieben, war der Schlüssel dazu der so genannte "Basiswert". Befolgt die Anweisungen wie oben beschrieben und es funktioniert. Denkt daran, dass es sich um einen Einzeleigentümer für alle Wohnungen handelt und nicht um eine WEG. Danke.