Hallo zusammen,
Ich wende mich mit für mich kniffligen Fragen an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Die Suche hat mir leider nicht geholfen.
Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit erhalte ich als Bonus von meinem AG immer mal wieder sogenannte Restricted Stock Units. Die RSUs (Wert in USD) werden jährlich bei einem amerikanischen Broker freigegeben und der Geldwerter Vorteil am Tag des “Vestings” bereits durch meinen AG über meine Gehaltsabrechnung versteuert.
Ich habe die RSUs erst mit Versatz verkauft und Gewinn erzielt.
Beispiel: Zuteilung (Vesting) bei einem Aktienkurs von $20. In Summe stehen mir 200 RSUs zum Verkauf zur Verfügung, das ergibt einen Wert von $4000 am 1.2.2021. Verkauft habe ich später zu $25 am 1.3.2021 und somit einen USD Dollar Gewinn von $1000 erzielt. Gebühren lasse ich mal weg.
Wenn ich nun das ganze im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung angeben will (Anlage KAP - Erträge aus Veräußerungsgeschäften - ausländische Wertpapiere), dann kann ich nur Eurowerte eintragen. Im Jahr 2021 lag der Erlös in USD aber noch auf einem USD Konto und wurde nicht in Euro getauscht.
Wie gehe ich nun vor?
Ermittle ich den fiktiven Euro Wert beim Vesting vom 1.2.2021 anhand des EUR/USD Kurses der EZB? 1.2.21 waren es 1.2084 laut EZB, trage ich also als Zugang 3310€ Euro ein?
Ermittle ich ebenfalls den fiktiven Euro Wert beim Verkauf am 1.3.2021 anhand des EZB Kurses?
Die 5000 USD habe ich dann am 10.1.22 von USD in EUR umgewandelt, liegt dann zusätzlich auch noch ein Devisengeschäft vor?
Gibt es aus eurer Sicht eine Möglichkeit zumindest dem eventuell anfallendem Devisengeschäft zu entfliehen mit einem sofortigem Tausch am Tag des RSUs Verkaufs in Euro, da Zugang USD und Tausch in Euro mit demselben EZB USD/EUR kalkuliert würde?
Danke vorab!
Hans