Ehepartner Student mit selbständiger Nebentätigkeit

  • Hallo liebes Forum, ich hoffe mir kann jemand auf die Sprünge helfen. Folgende Situation:

    Ich selbst bin Angestellter. Meine Frau ist Studentin mit Nebentätigkeit einer selbständigen Übungsleiterin. Sie hat in 2021 ca 8000 Euro verdient. Hier kommt es zu meiner Verwirrung:

    Ihre Tätigkeit ist anerkannt als Übungsleitung (3000 EUR Freibetrag) Steuern zahlen wir also auf die Differenz in Höhe von 5.000 Euro. Nun liegt sie aber mit ihrem Verdienst sowieso unterhalb des Freibetrages von 9744. Muss sie ihre Einnahme also überhaupt angeben? Oder ist dieser Freibetrag hinfällig, weil wir mit unserem gemeinsamen Einkommen oberhalb des Freibetrages liegen?


    Ich habe da gerade einen Knoten im Gehirn, vielleicht kann jemand was zur Entwirrung beitragen :)


    Danke im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Nun liegt sie aber mit ihrem Verdienst sowieso unterhalb des Freibetrages von 9744.

    Einen solchen Freibetrag gibt es nicht. Was Du meinst, das ist der Eingangsbetrag der Grundtabelle. Bei Euch kommt bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten aber der Splittingtarif zur Anwendung und der beinhaltet bereits den Grundfreibetrag für beide. Haben wir aberauch schon oft genug erläutert und sollte über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.


    Muss sie ihre Einnahme also überhaupt angeben?

    Ja.


    Oder ist dieser Freibetrag hinfällig, weil wir mit unserem gemeinsamen Einkommen oberhalb des Freibetrages liegen?

    s.o.


    Ich habe da gerade einen Knoten im Gehirn, vielleicht kann jemand was zur Entwirrung beitragen :)

    Wunschgemäß entwirrt. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Ehepartner Student mit selbständiger Nebentätigkeir“ zu „Ehepartner Student mit selbständiger Nebentätigkeit“ geändert.