Hallo liebes Forum, ich hoffe mir kann jemand auf die Sprünge helfen. Folgende Situation:
Ich selbst bin Angestellter. Meine Frau ist Studentin mit Nebentätigkeit einer selbständigen Übungsleiterin. Sie hat in 2021 ca 8000 Euro verdient. Hier kommt es zu meiner Verwirrung:
Ihre Tätigkeit ist anerkannt als Übungsleitung (3000 EUR Freibetrag) Steuern zahlen wir also auf die Differenz in Höhe von 5.000 Euro. Nun liegt sie aber mit ihrem Verdienst sowieso unterhalb des Freibetrages von 9744. Muss sie ihre Einnahme also überhaupt angeben? Oder ist dieser Freibetrag hinfällig, weil wir mit unserem gemeinsamen Einkommen oberhalb des Freibetrages liegen?
Ich habe da gerade einen Knoten im Gehirn, vielleicht kann jemand was zur Entwirrung beitragen
Danke im Voraus