Hallo,
ich habe folgenden Fall: Eine Rechnung, welche ich Mitte letzten Jahres gestellt habe, wurde vom Kunden erst dieses Jahr überwiesen. Die Umsatzsteuer wurde letztes Jahr im entsprechenden Quartal an das Finanzamt abgeführt, da ich mit der Soll-Versteuerung arbeite.
Bei der EÜR zählt meines Wissens nach das Bezahldatum. Die Rechnung kommt also zum Gewinn von diesem Jahr. Wie wird das aber mit der zugehörigen Umsatzsteuer gehandhabt? Ist diese eine Ausgabe von letztem Jahr, da ich sie letztes Jahr abgeführt habe, oder diesem Jahr, da die Rechnung erst dieses Jahr bezahlt wurde?
Die gleiche Frage stellt sich mir dann auch für die USt Erklärung: Zählt die Rechnung in letztes oder dieses Jahr? Habe ich also letztes Jahr "zu viel Umsatzsteuer" abgeführt, welche ich dann zurück bekomme und nächstes Jahr nachzahlen muss? Oder passt das alles und die EÜR & USt Erklärung sehen auf den ersten Blick widersprüchlich aus?
Vielen Dank bereits im Voraus.