Hallo,
ich stelle mir gerade die Frage, ob Umsätze im Rahmen des OSS-Verfahrens, die in der UStVA ja in Feld 45 (Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)) brutto oder netto einzutragen sind. Da für die Umsätze die Steuer ja in anderen EU-Staaten abzuführen ist, erscheint mir der brutto Betrag logisch, oder habe ich da einen Denkfehler?
Leider habe ich dazu in der Anleitung für die UStVA 2022 keine Angabe gefunden, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank