Zwei doppelte Haushaltsführungen angeben

  • Hallo zusammen,


    ich weiß nicht genau, wie ich zwei doppelte Haushaltsführungen angeben kann. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen :)


    Erste doppelte Haushaltsführung mit Wohnung am Beschäftigungsort bestand schon mehrere Jahre, wurde also grundsätzlich akzeptiert.

    Der Mietvertrag wurde zum 31.5. gekündigt, da die Geschäftsstelle umgezogen ist und sich der Fahrtweg damit täglich um 70 km verlängert hat.


    Zum 1.4. wurde eine weitere Wohnung am neuen Beschäftigungsort angemietet.

    Die Einrichtung der neuen Wohnung und das Ausräumen der alten hat gedauert, es bestand ja auch kein Zeitdruck.

    Deshalb bin ich in den zwei Monaten mal von der einen, mal von der anderen Wohnung zur Arbeit gefahren (mehr von der alten aus, da das Luftbett in der neuen nicht so bequem war :S).


    Wie gebe ich das denn jetzt in der Steuererklärung an?

    Kann ich zum 1.4. die neue doppelte Haushaltsführung beantragen, wenn die alte noch bis 31.5. läuft?

    Oder muss ich die alte doppelte Haushaltsführung zum 31.3. als beendet angeben, damit die neue ab dem 1.4. akzeptiert wird?

    Wäre es sinnvoll, die neue doppelte Haushaltsführung erst ab dem 1.6. zu beantragen, weil die Fahrtwege von der alten Wohnung aus länger sind?

    Wenn ich beide überschneidend angeben kann, kann ich dann auch angeben, dass ich 50 % der Fahrten von der einen und 50 % der Fahrten von der anderen Wohnung aus unternommen habe?

    Gebe ich die doppelten Mietzahlungen einfach als Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführungen an, oder als Umzugskosten, falls sich die doppelten Haushaltsführungen nicht zeitlich überschneiden dürfen?


    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von arnpa ()

  • Die Entscheidung, zwei Monate lang "doppelt" doppelte Haushalte zu führen, ist meines Erachtens nach rein privat veranlasst.

  • Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass eine doppelte Haushaltsführung nicht an der Zweitwohnung hängt. Alleine durch den Umzug endet die doppelte Haushaltsführung nicht, es muss also weder eine beendet, noch eine neu beantragt werden.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.