Kann man Auslagen hinsichtlich der Gründung einer GmbH, wie z.B. die Gesellschaftereinlage, als eigene Außergewöhnliche Belastung im laufenden Jahr absetzen, wenn die eigentliche Gründung der GmbH mit Eintragung in das Handelsregister erst im folgenden Jahr erfolgt?
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Hallo Yvonne,
nein - das ist nicht möglich, gehört zum Privatbereich.