Hallo zusammen,
Unser Grundstück besteht aus zwei Teilgrundstücken mit den Flurstücknummern 240 und 241. Folgende Angaben habe ich dazu gemacht:
Flurstück 240
Gemarkung: Remscheid; Grundbuchblatt: 01559; Flur: 102; Zähler des Flurstücks: 240; Nenner des Flurstücks: 000
Fläche des Flurstücks in m²: 339; Anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Zähler: 1; Anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Nenner: 1; Für die Flächen des hier erfassten Flurstücks sind die im nachfolgenden Abschnitt 2 („Grundstück”) anzugebenden Bodenrichtwerte relevant: (Standard) Es liegt nur ein Bodenrichtwert vor bzw. für das hier erfasste Flurstück ist nur der erste erfasste Bodenrichtwert relevant.
Flurstück 241
Gemarkung: Remscheid; Grundbuchblatt: 01559; Flur: 102; Zähler des Flurstücks: 241; Nenner des Flurstücks: 000
Fläche des Flurstücks in m²: 28; Anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Zähler: 1; Anteilige Fläche der wirtschaftlichen Einheit in Bruchform: Nenner: 1; Für die Flächen des hier erfassten Flurstücks sind die im nachfolgenden Abschnitt 2 („Grundstück”) anzugebenden Bodenrichtwerte relevant: (Standard) Es liegt nur ein Bodenrichtwert vor bzw. für das hier erfasste Flurstück ist nur der erste erfasste Bodenrichtwert relevant.
Ich erkenne hier nicht den Fehler bzw. sehe keinen fehlenden Eintrag.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.