Guten Morgen,
ich habe nochmals eine Frage . Ich möchte eine Grundsteuererklärung für ein Zweifamielienhaus in einer Erbengemeinschaft in NRW anlegen.
Ich beantworte die Fragen bei der Erklärung vorbereiten wie folgt:
und nun wird die Grundstücksart Wohneigentum ermittelt
ich kann obige Frage nur mit JA beantworten.
Im Anschluss konnte ich auch das Objekt fehlerfrei erfassen. Nun die eigentliche Frage: Ist es denn korrekt dass die Grundstückart Wohneigentum und nicht Zweifamilienhaus ermittelt wird? Welche Auswirkung auf die Grundsteuerberechnung hat den die Grundstückart ?
Vorab schon einmal vielen Dank für dei Unterstützung