Eigentumswohnung, 9 Grundbuchblätter, 2 Flurstücke

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation:

    Eigentumswohnung in Eigentümer- Gemeinschaft

    2 angrenzende Flurstücke (1 Haus mit 2 Hausnummern (17 bzw. 19))

    Insg. 9 Grundbuchblätter (2 sind meine)

    174/1000 (Blatt 1) 20/1000 (Blatt 2)

    Die einzelnen Anteile sind zwar den Grundbuchblättern, aber nicht den Flurstücken bzw. Hausnummern zuzuordnen.

    Ich habe für die Grundsteuer bislang nur 1 Aktenzeichen.


    Muss ich jetzt 2 Grundsteuererklärungen (eine je Grundbuchblatt) erstellen oder eine (weil ich bisher auch nur eine Steuernummer habe)?


    Ich bin etwas ratlos.


    Viele Grüße Martin

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe für die Grundsteuer bislang nur 1 Aktenzeichen.

    Genau dafür ist die Grundsteuererklärung abzugeben. Eben mit den Angaben der zwei Dir/Euch anteilig zuzurechnenden Flurstücke.


    Einfach mal zu ETW/Eigentumswohnung die Forumssuche nutzen. Ggf. auch auf das Bundesland bzw. das Grundsteuermodell achten.

  • miwe4 :


    Danke für die schnelle Rückmeldung. Aber leider hat mich die Forumssuche nicht weitergebracht.

    Vielleicht sollte ich mein Problem noch etwas weiter ausführen:


    Die 9 Grundbuchblätter stellen den Teilungsplan des Hauses (mit den beiden Hausnummern) auf den 2 Flurstücken dar. Auf jedem Grundbuchblatt sind aber beide Flurstücke und die Größe beider Grundstücke angegeben. Der einzige Unterschied ist mein Eigentums-Anteil in Tausendstel für die Gesamtheit beider Grundstücke, also bei mir eben 174/1000 (Wohnung) und 20/1000 (Keller und Garage).


    Es ist aber nicht möglich, einem Grundbuchblatt eines der beiden Flurstücke oder die Aufteilung zuzuordnen.


    Die Software schlägt vor, dass man Grundbuchblatt, Flur und Zähler und Nenner des Flurstück weglassen kann, wenn man sie nicht kennt. Wäre es also eine Lösung die beiden Angaben leer zu lassen? Denn die Gesamtgröße beider Grundstücke, anteilige Fläche (Zähler und Nenner) und Aktenzeichen meiner bisherigen Grundsteuer habe ich ja. Aber es kommt mir irgendwie merkwürdig vor, Angaben die ich habe wegzulassen.


    Viele Grüße


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Es ist eine Steuererklärung, die man nach bestem Wissen und Gewissen vollständig auszufüllen hat.


    Es ist aber nicht möglich, einem Grundbuchblatt eines der beiden Flurstücke oder die Aufteilung zuzuordnen.

    Warum das nicht? Man trägt die Bezeichnung des Flurstücks etc. ein, dessen Gesamtgröße und seinen Miteigentumsanteil. Alles in diversen Screenshots schon gezeigt. Und da kann man diverse Flurstücke durch einen Klick unten auf der Seite anlegen.

  • Es ist aber nicht möglich, einem Grundbuchblatt eines der beiden Flurstücke oder die Aufteilung zuzuordnen.

    Hallo !

    Du gibst einfach mit demselben Grundbuchblatt zwei Grundstücke ein.

    Also z.B. als 1. Grundstück das Grundstück mit der Wohnung und als 2. Grundstück das mit der Garage.


    So war es bei mir auch und dann hat der Rest funktioniert.

  • miwe4 :

    Der Miteigentumsanteil bezieht sich aber nicht auf das eine Flurstück oder das andere sondern auf beide zusammen. Ich weiß zwar welches Flurstück welcher Hausnummer entspricht, aber die beiden Eigentumsanteile beziehen sich eben nicht auf das eine oder andere Flurstück, sondern auf beide. Auf jedem der insgesamt 9 Grundbuchblätter (also auch meinen beiden), sind immer beide Flurstücke angegeben.


    Also könnte ich zwar das jeweilige Flurstück eintragen und die jeweilige Größe, aber nicht den Eigentumsanteil (da sich dieser eben auf die Summe beider Flurstücke bezieht. Ich füge einfach mal einen Scan meines Grundbuchauszugs bei. Vielleicht wird es dann klarer, bzw. ich kapiere irgendwann warum ich auf dem Schlauch stehe.


    @Edl:

    Mein Problem ist halt, dass ich zwei Grundbuchblätter habe (eines für den Teil mit der Wohnung, eines für den Teil mit der Garage), aber jedem Grundbuchblatt sind beide Flurstücke zugeordnet. Und ich kann doch nicht für beide Grundbuchblätter jeweils beide Flurstücke angeben oder? Sonst komme ich ja auf 2*196/1000 Anteile, sprich doppelt so viel, wie ich tatsächlich habe.

  • Jetzt steh ich auf dem Schlauch !?


    Stehen denn die zwei Grundstücke nicht auf dem selben Grundbuchblatt (Nummer !!!) ?

    Das ist doch die Nr. 18554 ?

    und ein paar Zeilen weiter unten steht ja : es ist für jeden Miteigentumsanteil ein eigenes Grundbuchblatt (18551 - 18559)

    angelegt worden.

    D.h. für Dich ist nur Blatt 18554 von Bedeutung.


    Dann trägst Du einmal Deinen Anteil an dem Grundstück auf dem die Wohnung gebaut ist ein

    und gehst auf das nächste Grundstückeingabefeld und gibst Deinen Anteil am Grundstück mit der Garage

    und der gleichen Grundbuchblattnummer ein.


    Am Schluß müssen Dein Flächenanteil vom Wohngrundstück und der des Garagengrundstücks

    im Verhältnis zur Gesamtfäche des Grunstücks übereinstimmen !?


    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich auch nur ein geplagter Laie bin !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Kasper ()

  • @Edl:

    Mein Problem ist halt, dass ich zwei Grundbuchblätter habe (eines für den Teil mit der Wohnung, eines für den Teil mit der Garage), aber jedem Grundbuchblatt sind beide Flurstücke zugeordnet.

    Das mit den zwei Grundbuchblättern ist aber, zumindest in BaWü, ganz normal ! Es betrifft ja auch zwei Grundstücke

    aber gehört zusammen ! :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von Kasper ()

  • @Kasper und miwe4

    Schande auf mein Haupt! Ich habe von den beiden Grundbuchblättern die mich betreffen (18554 und 18557), nur das erste (18854) beigefügt, weil sie sich bzgl. der Grundsteuer nur bei der Nummer des Teilungsplans und dem dazugehörigen Eigentumsanteil unterschieden. Das eine (18554) ist für den Teilungsplan Nr. 4 mit 174/1000 (Wohnung) und das zweite (18857) ist für den Teilungsplan Nr. 7 mit 20/1000 (Keller und Garage).


    Aber dank Deinen Screenshots Miwe4 lege ich dann bei dem zweiten Grundbuchblatt 18557 entprechend für jedes der beiden Flurstücke einen Eintrag mit 20/1000 an. Ich stand tatsächlich auf dem Schlauch, bzw. hab nicht verstanden, dass ich bei meiner Konstellation tatsächlich 4 Einträge vornehmen muss.


    Vielen Dank für eure Unterstützung! :thumbup:


    Viele Grüße


    Martin