Fehlermeldung bei Haushaltsnahen Dienstleistungen

  • Hallo ich kann meine Steuererklärung nicht abgeben, da beim Prüfen meiner Angaben immer beim Unterpunkt "Allgemeine Angaben->Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt" die Meldung kommt:

    "Die Summe der Einzelaufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt weicht von der erklärten Summe ab."

    Tatsächlich sind die soz.vers-pflichtigen Beschäftigungen von meiner Hausverwaltung mit 0 Euro angegeben. Ich kann hier also nichts andres eintragen. Auch liegen mir keine Handwerker-Rechnungen vor und ich kann dieses Feld nur mit Platzhaltern (irgendeine Summe, die höher ist als die Handwerker-Lohnkosten?) ausfüllen.

    WIE kann ich die Felder in diesem Punkt ausfüllen, damit die Software nicht behauptet, dass sie die Steuer-Erklärung nicht abgeben kann?

    Mir ist nicht klar, welche Logik hinter dieser Meldung steckt...

    Kann hier jemand helfen? Der Support von buhl rührt sich leider nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Was genau hast Du an welcher Stelle warum eingetragen. Bereinigte Screenshots wären da hilfreich. Oder hast Du da tatsächlich "0"eingetragen? Man muss da nichts eintragen, was nicht gegeben ist. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Und dann erscheint bei der Prüfung immer die Meldung, die ich auch angehängt habe. Ich verstehe nicht, was und wo die "erklärte" Summe sein soll.

    Oder hast Du da tatsächlich "0"eingetragen? Man muss da nichts eintragen, was nicht gegeben ist. ;)

  • Dir liegen doch die Rechnungen für Handwerkerleistungen nicht vor - daher müsste dort der Wert gestrichen werden! Nur der reine Lohnanteil wird doch in der Abrechnung aufgeführt (so ist es bei uns).

  • Hi Neuling 50, ja das ist richtig was du schreibst. Wenn ich dort aber nichts eintrage, erscheint direkt auf der Seite die Fehlermeldung, dass der Lohnanteil nicht höher sein darf, als der Rechnungsbetrag. Ich habe das jetzt mal versucht, aber die Meldung bei der Abschluss-Prüfung bleibt die gleiche... I don't get it. :/ Ich vermute es ist doch etwas technisches in der Software? Danke trotzdem für eure Versuche zu helfen!

  • Und wenn du dort den Wert der Lohnleistungen einträgst? Dann wären diese beiden ja gleich (oder auch 10 Cent mehr)

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute es ist doch etwas technisches in der Software?

    Nein, es liegt an Deinen Eintragungen. Und wenn Du einmal vernünftige bereinigte Screenshots all Deiner Angaben in diesem Zusammenhang sowie des Programmhinweises anhängen würdest, nicht als PDF, dann könnte man vielleicht auch etwas mehr dazu sagen.

  • Hello Again,

    @Neuling50, das mit dem höheren Handwerksrechnungen-Wert hatte ich gemacht.Das war evtl. schwer ersichtlich, da ich in meinem Screenshot die Zahlen geschwärzt hatte. miwe4 mir war nicht klar, dass pdfs ein Problem sein könnten, aber ich will hier wirklich nicht meine Zahlen offen legen. Daher habe ich die geschwärzt.

    Aber ich habe gelernt: ja, zur Hilfe hättet ihr die Screenshots "Links und rechts"von den Angaben gebraucht, denn ich habe jetzt den Knoten gefunden:

    ich hatte angekreuzt, dass mein Mann und ich die Nebenkosten gemeinsam zahlen. Ich war davon ausgegangen, dass ich dann trotzdem die Gesamt-Kosten eintragen kann und die Software das dann halbiert. Aber sobald ich das entfernt hatte, kam die Fehler-Meldung nicht mehr.

    Offenbar müsste ich in dem Fall bereits die halbierten Beträge eintragen? Das wäre für die kommenden Jahre noch interessant. Ansonsten klären wir das einfach untereinander :)

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 mir war nicht klar, dass pdfs ein Problem sein könnten, aber ich will hier wirklich nicht meine Zahlen offen legen. Daher habe ich die geschwärzt.

    Das verlangt auch niemand. Aber wir müssen auch keine unbekannten PDFs öffnen. Screenshots lassen sich problemlos bearbeiten und ebenfalls in Teilen unkenntlich machen. Abgesehen davon weiß hier niemand wer rcp ist, weshalb auch so schon eine gewisse Anonymität gewährleistet ist.


    Offenbar müsste ich in dem Fall bereits die halbierten Beträge eintragen? Das wäre für die kommenden Jahre noch interessant. Ansonsten klären wir das einfach untereinander :)

    Du kennst das mit der Einzelveranlagung von Ehegatten aber, oder? Da muss das Programm ja wissen, wer was geleistet hat, um die zutreffende Veranlagungsart errechnen zu können.