Meine Frau ist seit Anfang des Jahres von von ihrem doppelten Haushalt in FRA jedes Wochenende nach B zunächst mit dem Auto (ohne Fahrtenbuch) später mit Mitfahrgelegenheiten gefahren.
Frage: Wie kann man diese beiden Arten von Heimfahrten jeweils dem FA gegenüber belegen ?
Zählt eigentlich die lange Strecke von B nach FRA zu Wochenbeginn zum "Weg zwischen Wohung und Arbeitsstätte"?