Beleg der Fahrtkosten bei doppelter Haushaltsführung

  • Meine Frau ist seit Anfang des Jahres von von ihrem doppelten Haushalt in FRA jedes Wochenende nach B zunächst mit dem Auto (ohne Fahrtenbuch) später mit Mitfahrgelegenheiten gefahren.


    Frage: Wie kann man diese beiden Arten von Heimfahrten jeweils dem FA gegenüber belegen ?


    Zählt eigentlich die lange Strecke von B nach FRA zu Wochenbeginn zum "Weg zwischen Wohung und Arbeitsstätte"?

  • Hallo wiesnerc,


    es ist schwierig, wenn Ihre Frau kein Fahrtenbuch geführt hat - dann werden u.U. vom FA nur 5112 € als Fahrtkosten berücksichtigt.
    Sogenannte Mitfahrgemeinschaften müssen auch durch den Fahrer (Eigenbeleg) bestätigt werden und der Fahrer muß auch zu Kontrollzwecken für das FA die komplette Adresse usw. angeben.


    Wenn Ihre Frau die "lange Strecke" von B nach F zum "zweiten Haushalt" fährt, dann ist es die Rückfahrt der Familienheimfahrt, sonst nur der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.


    Schauen Sie sich dazu bitte noch weitere Beiträge hier im Forum an, welche Ihnen Weiterhelfen könnten.


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