Hallo!
Ich werde wohl aus gesundheitlichen Gründen mein Haus mit Teilvermeitung 8 Jahre nach der Anschaffung verkaufen müssen. Aus diesem Grunde fällt die nicht geplante Spekulationssteuer an, da dies nie so gedacht war. Meine Frage richtet nun nach der festzustellenden Abschreibungen bei der Veräußerung des Hauses. Liege ich richtig bei folgender Annahme?
Bei einer jährlichen Abschreibung von 5000€ und einer 40%-igen Vermietung und 60%-igen Eigennutzung ergibt sich eine jährliche abziehbare Abschreibung nach §7 Abs. 4 und 5 in Höhe von 2000€.
Diesen Betrag müsste ich dann mit 8 Jahren multiplizieren und käme auf eine Summe von 16000€, den ich dann bei der Veräußerung unter der Abschreibung einsetzen würde.
Oder wäre dies sogar 5000€ mal 8 Jahre gleich 40000€.
Ich wäre sehr dankbar für eine Hilfestellung.