Freiwillige Rentenzahlung

  • Hallo,


    kann ich eine freiwillige Rentenzahlung als Sonderausgaben absetzen? Leider hat die Rentenversicherung mir die Bescheinigung über die Sonderzahlung erst vor kurzem geschickt. Bis die Rentenversicherung reagiert hat und mir die Daten für die Einzahlung übermittelt hat war es schon 2022.

    Kann ich diese freiwillige Sonderzahlung trotzdem schon für 2021 ansetzen? Gibt es dafür eine Möglichkeit?


    Oder muss ich damit auf die Steuer 2022 warten?

    Danke für eine Info dazu.

    Gruß

  • Lies einmal in der steuerlichen Hilfe dazu - grundsätzlich sind Zahlungen im Jahr der Zahlung anzusetzen. Da du 2021 gezahlt hast, sollte dies doch - falls nicht andere Gründe dagegen sprechen - auch in der Erklärung 2021 ansetzbar sein. So steht es doch sicher auch in der Bescheinigung der DRV.

    Tipp: rufe über den Steuerabruf alle Bescheinigungen für 2021 ab - da sollte sich auch die der DRV finden und wird beim Übernehmen gleich richtig in der Erklärung ausgewiesen.