Wir haben im letzten Jahr eine Wohnung gekauft, die jedoch erst in 2024 fertiggestellt sein wird. Übergabe ist folglich auch erst für 2024 vorgesehen.
Nach Fertigstellung soll die Wohnung vermietet werden, mir stellt sich allerdings die Frage, ob die Kosten, die in 2021 angefallen sind (Makler, Notar, ...) bereits in irgendeiner Form in der Einkommensteuererklärung für 2021 berücksichtigt werden können bzw. müssen?
Nach meiner Auffassung kann ich die Kosten erst dann steuerlich geltend machen, wenn ich die Wohnung vermietet habe und entsprechend steuerlich relevante Einnahmen damit generiere. Betrifft das dann auch rückwirkend die Aufwendungen aus den Vorjahren, hier also 2021 - 2023?
Ich plane zwar, zu einem späteren Zeitpunkt (ab Jahr der Vermietung) einen Steuerberater hinzuzuziehen, ich möchte jetzt nur vermeiden, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt bereits etwas melden muss...
Vielen Dank
Oliver