Ich habe ein Einfamilienhaus auf einen Erbbaugrundstück der Kirche gebaut.
Müssen Angaben zu einem Erbbaurecht auf fremden Grund getätigt werden? habe ich mit Ja beantwortet!
Es wurde ein Erbbaurecht bestellt ? diese Frage kann ich nicht mit ja beantworten!!
und kommt immer mit dem Fehler: Es wurden Angaben zu einem Erbbauverpflichteten gemacht, jedoch keine Angabe zum Erbbaurecht.
somit komme ich nicht mehr weiter. Kann mir hoffentlich jemand helfen?