Rentner + Steuerberaterkosten

  • Hallo zusammen,

    für meine im letzten Jahr angefallen Kosten für einen Steuerberater, die den Freibetrag deutlich übersteigen, kann ich im Steuer-Sparbuch 22 keine Stelle finden, diese einzutragen.

    Als Rentner, außer Mieteinnahmen habe ich keine weiteren Einkünfte, finde ich keine passende Position.

    Viele Grüße,

    Albrecht Körner

    • Offizieller Beitrag

    für meine im letzten Jahr angefallen Kosten für einen Steuerberater, die den Freibetrag deutlich übersteigen, kann ich im Steuer-Sparbuch 22 keine Stelle finden, diese einzutragen.

    Dann gib mal oben rechts in die Programmhilfe/-suche Steuerberatungskosten als Stichwort ein. ;)

  • Hallo zusammen,

    für meine im letzten Jahr angefallen Kosten für einen Steuerberater, die den Freibetrag deutlich übersteigen, kann ich im Steuer-Sparbuch 22 keine Stelle finden, diese einzutragen.

    Als Rentner, außer Mieteinnahmen habe ich keine weiteren Einkünfte, finde ich keine passende Position.

    Viele Grüße,

    Albrecht Körner

    Steuerberatungskosten können nur im Zusammenhang mit Einkünften abgezogen werden.

    Der Steuerberater sollte also seine Rechnung spezifizieren: Kosten für die Erklärung (nicht anzugsfähig), Kosten für Renteneinkünfte (als Werbungskosten dort abzugsfähig), Kosten(anteil) für Vermierungseinkünfte (dort als Werbungsksosten abzugsfähig).

    In der Regel erkennt das Finanzamt einen Teilbetrag bis 100 € als Werbungskosten an.

    Tipp: Maximale Steuerersparnis ist in Deinem Fall, die Kosten bei den Vermietungseinkünften abzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Steuerberatungskosten können nur im Zusammenhang mit Einkünften abgezogen werden.

    Der Steuerberater sollte also seine Rechnung spezifizieren: Kosten für die Erklärung (nicht anzugsfähig), Kosten für Renteneinkünfte (als Werbungskosten dort abzugsfähig), Kosten(anteil) für Vermierungseinkünfte (dort als Werbungsksosten abzugsfähig).

    Das erläutert alles die Software.


    In der Regel erkennt das Finanzamt einen Teilbetrag bis 100 € als Werbungskosten an.

    Aber nur, wenn die Gesamtkosten diesen Betrag nicht überschreiten, dann kann man vereinfacht zuordnen.


    Tipp: Maximale Steuerersparnis ist in Deinem Fall, die Kosten bei den Vermietungseinkünften abzusetzen.

    Da hat er nun wirklich kein Wünsch Dir was und darf nur den auf die Anlage V bzw. die Vermietungseinkünfte entfallenden Anteil auch dort an-/absetzen.

  • Dann gib mal oben rechts in die Programmhilfe/-suche Steuerberatungskosten als Stichwort ein. ;)

    Danke für den Hinweis. Dass das Eingabefeld erst als Folge der Suche nach "Steuerberatungskosten" erscheint, da muss man drauf kommen :)

    Oder vertue ich mich? Aufgefallen ist mir das jedenfalls vorher nicht.