Guten Tag ,
Habe soeben meinen Steuerbescheid für 2021 erhalten. Bin etwas schockiert, bei WISO kam eine Steuerlast von 0€ raus, Finanzamt will jetzt 1650. Steuern meiner Frau wurden komplett erstattet, knapp über 1000€. Sämtliche Bescheinigungen an das FA habe ich in die Steuererklärung übernommen. Empfehlung des Programms war eine Einzelveranlagung durchzuführen.
In 2021 hat wegen Arbeitslosigkeit die Arbeitsagentur die Kosten meiner privaten Krankenversicherung steuerfrei bezuschusst (durch Überweisung auf mein Konto). Unglücklicherweise hat meine PKV in 2021 auch noch eine Rückzahlung in Höhe von 2500 durchgeführt, da mein Sohn mitte des Jahres versicherungspflichtig wurde.
Insofern ergab sich ein Erstattungsüberhang. Dieser wurde von WiSO-Steuer und vom Finanzamt unterschiedlich behandelt:
- WISO-Steuer hat den Erstattungsüberhang mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen verrechnet, mit dem Ergebnis einer Erstattung von 1050€ für meine Frau und bei mir 0€
- das FA hat durch einen Hinzurechnungsbetrag die steuerfreie Erstattung dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen, mit dem Ergebnis der Erstattung von 1050€ für meine Frau und einer Nachzahlung von 1650 bei mir.
Ist hier ein Einspruch sinnvoll?
Ich werde die Steuerberechnung mit den Werten, wie sie das Finanzamt verwendet hat nochmal komplett durchführen um zu sehen ob in diesem Fall nicht doch die Zusammenveranlagung sinnvoller wäre.
Warum bewertet WISO dies anders und gibt auch keinen Hinweis darauf dass ein Erstattungsüberhang zu einer Nachzahlung führen kann/wird? Kann das jemand erklären?
Grüße
Bernd