USt-Vorauszahlung, 10-Tage-Regel

  • Guten Tag,


    in 2020 habe ich die USt-Vorauszahlung für Dezember, die am 11.01.2021 bezahlt wurde, auf Sachkonto 1780 und Verrechnungskonto 1371 gebucht.

    Damals hatte ich den Rat bekommen, das so zu machen und in 2021 die Buchung 1370 an Bank zu machen.

    Leider gibt es das Konto 1370 nicht mehr. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das Ganze in 2021 ergebniswirksam buchen kann.


    Kann mir jemand helfen?


    Danke.

  • Und warum nicht einfach 1371? Dort steht doch der Betrag

    weil 1371 kein Ergebniskonto ist. Durch "1780 an 1371" wurde die Ausgabe, die in 2021 getätigt wurde ins Jahr 2020 verlagert.

    Das Ergebnis 2020 ist damit falsch, weil der Aufwand ja erst in 2021 angefallen ist. Richtig ist m.E.

    2020: "1780 an 1789"

    2021: "1790 an 1200"

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten.

    1371 ist nicht ergebniswirksam, 1370 war es.

    Die Vorauszahlung wurde damit zwar als Tilgung der Umsatzsteuerschuld, aber nicht als ergebniswirksamer Betrag gebucht. Das sollte richtig gewesen sein.

    Oder bin ich da total auf dem falschen Dampfer?

  • Es wurde im Dezember ergebniswirksam gebucht, weil 1780 bei EÜR als Ausgabe gebucht wird. Das Konto 1370 ist ein Abgrenzungskonto, du hättest auch 1800 oder ein anderes "Finanzkonto" verwenden können. 1370 ist nur "ergebniswirksam", weil das Gegenkonto als ergebniswirkam erkannt wird. Und man kann auch die Zahlung auf 1370 buchen - wird nicht ergebniswirksam dadurch. 1360, 1370, 1371 sind alles Bilanzkonten und tauchen nicht in der EÜR auf. Sieh dir doch einfach einmal die Eigenschaften der Konten an, bevor du buchst.

  • Soweit ich weiß, wurden 1370 und 1371 nur in der EÜR und nicht in der Bilanzierung eingesetzt.

    1371 gibt es auch jetzt noch, Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam.

    1370 gab es in der letzten Version, es hieß Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam.


    Wie würdest du das Ganze buchen, wenn die USt-Vorauszahlung für Dezember nach dem 10.01. Folgejahr bezahlt wird?

  • Soweit ich weiß, wurden 1370 und 1371 nur in der EÜR und nicht in der Bilanzierung eingesetzt.

    1371 gibt es auch jetzt noch, Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam.

    1370 gab es in der letzten Version, es hieß Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam.


    Wie würdest du das Ganze buchen, wenn die USt-Vorauszahlung für Dezember nach dem 10.01. Folgejahr bezahlt wird?

    2020: "1780 an 1789"

    2021: "1790 an 1200"

    alternativ: 2021: "1790 an 1371"


    Das Konto 1371 ist ein Stellvertreterkonto für "alles mögliche", weil Du als 4/3-Rechner nicht verpflichtet bist Kassen-, Bank- u.s.w. -Konten zu führen, weil das alles Bilanzkonten sind.

    Du kannst auch "Privateinlage" buchen, wenn Du kein Bankkonto führen willst.

  • Soweit ich weiß, wurden 1370 und 1371 nur in der EÜR und nicht in der Bilanzierung eingesetzt.

    1371 gibt es auch jetzt noch, Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam.

    1370 gab es in der letzten Version, es hieß Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam.


    Wie würdest du das Ganze buchen, wenn die USt-Vorauszahlung für Dezember nach dem 10.01. Folgejahr bezahlt wird?

    Ich selber buche wie von lavender beschrieben 1780 an 1789, den Sinn der Konten 1370 und 1371 habe ich nie so ganz verstanden, DATEV verwendet sie wohl als Ersatz für die Privatkonten.