Hallo,
Mehrfamilienhaus, denkmalgeschützt, Baujahr 1942
Zweispänner, pro Etage zwei Wohnungen.
Dachgeschossausbau 2008. Das Dachgeschoss war davor nicht bewohnt, aber schon durch das Treppenhaus begehbar.
Teilung in Wohneigentum ebenfalls 2008.
Was muss ich als Eigentümer des Dachgeschosses als Baujahr eingeben?
Vor 1948 oder 2008?
Zur Einordnung als Kernsanierung sind m.E. nicht alle Kriterien erfüllt, denn es ist ja eine Gesamtbetrachtung des Gebäudes notwendig, richtig?