Zwei Grundbuchblätter - ein Flurstück = doppelte Fläche?

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, dass mir hier jemand bei meiner Fragestellung helfen kann. Über die Suchfunktion habe ich leider nichts dazu finden können.


    Im letzten Jahr habe ich mein Elternhaus samt Grundstück (333 qm) in NRW geerbt. Eine Kopie der Änderungen im Grundbuch habe ich dazu postalisch erhalten.

    Es existieren drei Grundbuchblätter. Eins für einen 2/10-Anteil an einer Privatstraße (entspricht 38,4 qm) und zwei Grundbuchblätter für das eigentliche Grundstück mit Haus.


    Vom Finanzamt bin ich aufgefordert worden, für alle drei Grundbuchblätter die Erklärung abzugeben.


    Im Fall des Grundbuchblatts, das sich auf die Privatstraße bezieht, ist es auch kein Problem.


    Die anderen beiden Grundbuchblätter (die sich auf das Grundstück beziehen) enthalten die gleiche Flurstücknummer. Gebe ich diese beiden Grundbuchblätter nun in die WISO-Maske ein, wird mir nach der Zusammenfassung eine gesamte Fläche von 704 qm errechnet, für die ich den Bodenrichtwert mitteilen soll. Die Grundstücksgröße wurde hier also mal 2 genommen und zum Anteil der Privatstraße addiert (333 + 333 + 38,4 qm = 704 qm), obwohl es ja tatsächlich nur 333 + 38,4 qm = 371 qm wären.


    Und genau an dieser Stelle verzweifle ich so langsam und finde den Fehler nicht.


    Kann mir jemand Licht ins Dunkle bringen? :)


    Falls ich Angaben vergessen haben sollte, gerne melden.

    • Offizieller Beitrag

    Vom Finanzamt bin ich aufgefordert worden, für alle drei Grundbuchblätter die Erklärung abzugeben.

    Was meinst Du damit? Hast Du drei Aufforderungen für die drei wirtschaftlichen Einheiten unter jeweils eigenem Einheitswertaktenzeichen erhalten? Dann musst Du auch für jede Einheit/Einheitswertnummer eine eigenständige Erklärung abgeben.


    Ansonsten solltest Du mal bereinigte Screenshots anhängen, aus denen sich Deine Angaben ergeben. Und die Grundbucheinträge solltest Du Dir ggf. auch nochmals genau ansehen.

  • miwe4 Danke für die schnelle Antwort :)


    Ich habe insgesamt nur eine Aufforderung erhalten, die unter einem Einheitswertaktenzeichen geführt wird. In dieser Aufforderung sind alle drei Grundbuchblätter hinterlegt, die ich erklären soll.


    Zwischenzeitlich habe ich nun aber herausgefunden, dass im Grundbuch noch eine Grundschuld (zu der auch eine Löschungsbewilligung vorliegt) hinterlegt ist. Könnte es evtl. sein, dass es deshalb zwei Grundbuchblätter zum gleichen Flurstück gibt? Es wäre für mich die plausibelste Erklärung.

    • Offizieller Beitrag

    Könnte es evtl. sein, dass es deshalb zwei Grundbuchblätter zum gleichen Flurstück gibt? Es wäre für mich die plausibelste Erklärung.

    Wäre mir neu. Das Grundbuch wird ja entsprechend ergänzt mit Namen und Datum. Ebenso, wenn die Grundschuld irgendwann gelöscht wird.