Aufteilung vorweggenommener Werbungskosten für Rentenberatung bei Basisrente

  • Hallo zusammen,


    ich komme im WISO Steuer-Sparbuch mit folgender Frage nicht weiter: Nach Beratung durch einen Honorarberater habe ich eine Basisrente in Form einer zertifizierten Lebensversicherung abgeschlossen (Rürup-Rente). Nach dem BMF-Schreiben vom 20.11.1997 (IV B 5 - S 2255 - 356/97) dürfte das Beratungshonorar als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig sein, da es im Zusammenhang mit der Erzileung von (Renten-) Einkünften steht und die Vermögensbildung ausgeschlossen ist. Daher habe ich das Honorar unter "Renten und andere Leistungen" -> "Werbungskosten zu Renten und Leistungen" -> "Aufwendungen für Rentenberater" angegeben.


    So weit, so gut. Nun allerdings muss ich weiter unten im selben Fenster die "Verteilung der Werbungskosten" eingeben. Hierzu heißt es in der Hilfe:


    "Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um Werbungskosten handelt, die bei

    • Rentenbeiträgen aus Leibrenten,
    • Nachzahlungen für mehrere Jahre (Renten),
    • Leistungen lt. Nr. 1, 7, 8, 9c, 9d, 10 der Leistungsmitteilung oder Bescheid der ZfA,
    • Leistungen lt. Nr. 2 der Leistungsmitteilung,
    • Leistungen lt. Nr. 4, 5, 6, 9a, 9b der Leistungsmitteilung,
    • Auflösungsbeträgen lt. Bescheid der ZfA,
    • Leistungen lt. Nr. 3 der Leistungsmitteilung; Nachzahlungen lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung zu Leistungen lt. Nr. 1, 7, 8, 9c, 9d, 10 der Leistungsmitteilung oder Auflösungs- / Verminderungsbeträgen lt. Bescheid der ZfA,
    • Nachzahlungen lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung zu Leistungen lt. Nr. 2, 4, 5, 6, 9a, 9b der Leistungsmitteilung

    angefallen sind."


    Danach folgen zwar noch weitere Erläuterungen, eine nähere Aufschlüsselung zu den lfd. Nrn. der Leistungsmitteilung fehlt aber leider. Auch im Forum habe ich dazu nichts gefunden. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich in meinem Fall schlicht um Werbunskosten im Zusammenhang mit Rentenbeiträgen aus Leibrenten handelt, bzw. dass die Leistungen gemäß "Leistungsmitteilung" andere Sachverhalte betreffen? :/


    Schon jetzt ganz herzlichen Dank für die Hilfe!


    VG Martin