Eigenen Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung Q 2/2021 entdeckt - Korrektur oder Erledigung d.d. Umsatzsteuer Voranmeldung 2021

  • Was würdet ihr machen, durch die Vorarbeiten bei der EÜR 2021 und Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 ist mehr ein Fehler meinerseits bei den Rechnungen aufgefallen, der Auswirkungen auf das Umsatzsteuerergebnis des II. Quartal 2021 hat.

    Muss/soll ich die die Quartals-Voranmeldung jetzt noch korrigieren oder erledigt sich das mit der Jahres Umsatzsteueerklärung 2021?

  • 2021 ist doch für Voranmeldungen "Schnee von gestern". Wie hoch ist denn die Abweichung? Es gibt ja auch bestimmte Grenzen (Kleinbetragsverordnung), bis zu der keine Korrekturn notwendig werden. Aber ich würde hier keine Korrektur mehr abgeben, und bei Bedarf eine Erläuterung bei der Jahreserklärung hinzufügen.

  • 2021 ist doch für Voranmeldungen "Schnee von gestern". Wie hoch ist denn die Abweichung? Es gibt ja auch bestimmte Grenzen (Kleinbetragsverordnung), bis zu der keine Korrekturn notwendig werden. Aber ich würde hier keine Korrektur mehr abgeben, und bei Bedarf eine Erläuterung bei der Jahreserklärung hinzufügen.

    Es handelt sich tatsächlich nur um knapp 10 €