Was würdet ihr machen, durch die Vorarbeiten bei der EÜR 2021 und Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 ist mehr ein Fehler meinerseits bei den Rechnungen aufgefallen, der Auswirkungen auf das Umsatzsteuerergebnis des II. Quartal 2021 hat.
Muss/soll ich die die Quartals-Voranmeldung jetzt noch korrigieren oder erledigt sich das mit der Jahres Umsatzsteueerklärung 2021?