Entfernungspauschale niedriger als steuerfreie Arbeitgeberleistungen + Werbungskosten unter 1000 €

  • Hallo,


    ich habe für 2021 steuerfreie Arbeitgeberleistungen erhalten, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind (kostenfreies Jobticket). Meine Entfernungspauschale liegt aufgrund der Kürze des Arbeitsweges unter diesem Betrag. Meine Werbungskosten liegen insgesamt unter 1000,- €, ich werde hier ansonsten nichts angeben. Mir ist nun nicht klar, ob ich vor diesem Hintergrund meine Wege zur Arbeit erfassen muss oder nicht.


    Im Steuer-Sparbuch steht bei den Fahrkosten dazu, dass die meisten Finanzämter übersteigende Erstattungen nicht als steuerpflichtigen Lohn einordnen. Und darunter ist erklärt, dass beim Jobticket ein übersteigender Betrag steuerfreier Arbeitslohn ist. Wenn nur "die meisten", d.h. nicht alle, Finanzämter übersteigende Erstattungen als steuerfreien Lohn behandeln, kann das Erfassen der Wege zur Arbeit trotz Werbungskosten unter 1000,- € ggf. doch relevant sein? Freue mich über einen Hinweis.


    Danke und viele Grüße

    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Im Steuer-Sparbuch steht bei den Fahrkosten dazu, dass die meisten Finanzämter übersteigende Erstattungen nicht als steuerpflichtigen Lohn einordnen. Und darunter ist erklärt, dass beim Jobticket ein übersteigender Betrag steuerfreier Arbeitslohn ist. Wenn nur "die meisten", d.h. nicht alle, Finanzämter übersteigende Erstattungen als steuerfreien Lohn behandeln, kann das Erfassen der Wege zur Arbeit trotz Werbungskosten unter 1000,- € ggf. doch relevant sein?

    Ich wundere mich immer wieder über diesen Satz in der Software. Denn meine Kenntnis und meine Erfahrung besagt das Gegenteil. I.d.R. versteuert das FA den überschießenden Teil der steuerfreien Erstattung.


    Also alles eintragen. Und vor allem Deine tatsächlichen Kosten für den ÖPNV nicht vergessen, denn das sollte sich dann ja ausgleichen.