Firmenfahrzeug: Private Fahrten mit Fahrtenbuch -- Wie in WISO Steuer eintragen?

  • Hallo,


    ich habe vom AG ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, welches ich auch privat nutzen darf ( wovon ich in der Regel keinen Gebrauch mache ). Dazu führe ich ein Fahrtenbuch ( keine 1 % Regelung ). "Wege zur Arbeit" kenne ich nicht, da ich mit einem Telearbeitsvertrag ausgestattet bin und von zu Hause aus arbeite.

    Nun kam es im letzten Jahr zu einer längeren privaten Urlaubsfahrt mit dem Firmenwagen, die ich nun auch in der Steuererklärung für 2021 angeben möchte. Wo kann ich das tun?


    Danke und Gruß

  • SOARIAN

    Hat den Titel des Themas von „Eintrag Fahrtenbuch: Wie“ zu „Firmenfahrzeug: Private Fahrten mit Fahrtenbuch -- Wie in WISO Steuer eintragen?“ geändert.
  • Das ist doch rein privat - wie hat denn der Arbeitgeber diese Kilometer in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt? Wenn auf Kilometerbasis abgerechnet wird, musstest du ihm ja die gefahrenen Kilometer melden für den geldwerten Vorteil.

  • Dann hat dein Arbeitgeber ein Problem, denn er ist verpflichtet, Privatanteile in der Lohnsteuerabrechnung zu berücksichtigen. Was bedeutet, dass du ihm monatlich das Fahrtenbuch zukommen lassen musst (Pdf), damit er entsprechend rechnen kann.

    In dem Moment, in dem du in deiner Steuererklärung private Kilometer über Korrektur angibst, kann es passieren, dass dein Finanzamt eine Mitteilung an das Betriebsfinanzamt sendet und dein Arbeitgeber eine Lohnsteuerprüfung angekündigt bekommt.

    Korrigieren kannst du bei der Eingabe der Lohnsteuerbescheinigung, wenn du ganz nach unten scrollst und dort die Frage nach weiteren Angaben und Korrekturen bejahst (Haken setzen).

  • Hallo, danke für den guten Hinweis. Zur Steuerprüfung: Im Vorfeld einer genau solchen Steuerprüfung sollte ich im Frühjahr dem AG die Fahrtenbücher der letzten 3 Jahre zur Verfügung stellen ( davor wollte man diese nicht haben ). Habe ich denn gemacht und aktiv auf die private Urlaubsfahrt in 2021 hingewiesen. Das Finanzamt hat die Fahrtenbücher denn im Rahmen der Steuerprüfung geprüft und genau die Urlaubsfahrt als Privatfahrt festgestellt. Dann trage ich das jetzt unter "bisher nicht versteuerte Beträge" bei "weitere Angaben und Korrekturen" ein. Dann sollte das passen. Danke nochmals.