Verlustvortrag Aktien (ausländischer Broker)

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage zum Verlustvortrag.
    Folgende Situation (Zahlen nur als Beispiel):


    Ich habe Anfang 2021 einen langjährigen Sparplan (Deka Font) verkauft (Beispielzahl: 15.000€)
    Das Geld habe ich auf einen ausländischen Broker einbezahlt und reinvestiert.
    Ende 2021 kam dabei leider ein realisierter Verlust zustande (Beispielzahl: 5.000€).

    Ich würde mich gerne versichern, dass ich alles korrekt bei der Steuererklärung angebe.

    Ich habe einen Steuerbescheid von der Deka für 2021 bekommen und die Werte unter "Sparer und Vermieter" -> "Zinsen und andere Kapitalerträge" -> "Steuerbescheinigungen" angegeben. (Siehe Anhang).


    Jetzt würde ich gerne die realisierten Verluste zum einen (sofern möglich) mit den gezahlten Kapitalertragssteuern verrechnen.

    Und zum anderen den (übrigen) realisierten Verlust in das Folgejahr vortragen.


    Meine Fragen dazu sind:

    1. Wo trage ich den Wert des Verlustvortrags ein?
    "Sonstige Angaben" -> "Verlustvortrag" und dann unter "Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)?


    Wenn ja:
    Hier können nur positive Werte eigegeben werden - den Verlust also einfach hier als positiven Wert eingeben?
    2. Werden die Kapitalertragssteuern aus dem Verkauf damit automatisch verrechnet?
    3. Der Broker gibt die Kontoübersicht in Dollar aus - was ist hier zu beachten bei der Angabe der Höhe? Der aktuelle Umrechnungsatz oder der damalige?

  • Deine Verluste haben aber nichts mit der Bescheinigung der Deka zu tun - das ist gesondert zu betrachten. Ob diese anrechenbar sind oder nur mit Gewinnen aus dem Verkauf gleichartiger Papiere in Zukunft ist wegen fehlender Angaben zunächst nicht möglich. Verlustvortrag wäre nur dann, wenn du im Jahr davon Verluste gehabt hättest!

    Du trägst diese Verluste unter den ausländischen Kapitalerträgen aus (Kaufdatum, Kaufpreis, Nebenkosten des Kaufs, Verkaufsdatum, Verkaufserlös, Nebenkosten des Verkaufs). Was dann im Endeffekt steuerlich passiert, hängt an der Art der ausländischen Papiere.